26. November 2008


Gemeinsamer Antrag von CDU- Fraktion und Fraktion B.90/Die Grünen zur Sitzung des Rates am 10.12.2008
Verwendung regenerativer Energietechnik unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung zur bilateralen Anwendung von Erdgas und Holzhackschnitzel zur Nahwärme- und Stromerzeugung für die Gewerbe- und Industriegebiete „Martinshardt“ und „In der Leimbach


Für die infrastrukturelle Erschließung der Gewerbe- und Industriegebiete „Martinshardt“ und „In der Leimbach“ – wie Straßen, Ver- und Entsorgung, Kommunikation und Ener-ie - sind schon im Zuge der Bauleitplanung richtungsweisende Entscheidungen erforderlich. 

Erstmals in der Stadt Siegen werden zwei Gewerbegebiete parallel in unmittelbarer Nachbarschaft erschlossen. Bislang griff die Stadt Siegen bei der energetischen Versorgung auf herkömmliche Energieträger zurück.

Im Sinne des neuen „Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ haben sich die Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen mit Möglichkeiten alternativer Energieversorgung befasst.
Unter dem Rahmen aktueller Gesetzgebung und dem gleichzeitigen Wunsch einer schnellen und sinnvollen Vermarktung der angebotenen Flächen ist ein attraktives Energiekonzept eine der Basisprämissen.

Energieanwendung kann unter der Zielsetzung eines ausgeglichenen Anspruches auf Ökonomie und Ökologie für Investoren von besonderer Bedeutung sein. Es wird erwartet, dass bei einer dezentralen Stromgewinnung in Verbindung mit  Nahwärmeerzeugung marktgerechte Abgabepreise erreicht werden können.
Um der Intention des neuen EEWärmeG (Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich) Rechnung zu tragen, sind Investoren zukünftig angehalten, einen wesentlichen Teil der Wärmeenergie mittels regenerativer Energien zu erzeugen. Diese Verpflichtung entfällt bei dem vorgelegten Konzept und befreit Investoren von zusätzlichen Kosten.

Für zwei so nah beieinander liegende Gebiete ist eine zentrale Erzeugung von Nahwärme und die Erzeugung von elektrischer Energie eine strategische Grundlage, um der gesetzlichen Gesamtsituation und ökologischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.

Wir befürworten daher, dass die beiden o.g. Gebiete mittels zentraler Kraft- Wärme-Kopplung unter Verwendung von Erdgas und Holzhackschnitzeln im Sinne der regenerativen Verwendung von Energie versorgt werden. Dabei ist besonders auf die Erzeugung von elektrischer Energie zu achten, da die dezentrale Stromerzeugung (vor Ort) weniger als ein Fünftel an CO2 Immission für beide Gebiete bedeutet.

Um die notwendige Investitionssicherheit für ein derartig anspruchsvolles Energiekonzept zu gewährleisten, müsste für die Grundstücksnehmer ein energetischer Anschluss- und Benutzungszwang festgeschrieben werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen

  1. - für die beiden Gewerbegebiete einen Standort für eine zentrale KWK Anlage zur Wärme- und Stromerzeugung mittels Erdgas und Holzhackschnitzel außerhalb der bebaubaren Fläche auszuweisen

    - um die Finanzierung sicherzustellen, ein Konzept für den Anschluss- und Benutzungszwang zu erarbeiten

    - die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH in die Konzeption (Planung, Errichtung und Betriebsführung) einzubinden.
  2. - weitere ökologische Anreize in die Untersuchung mit aufzunehmen

    - Grundstückspreisermäßigung bei mehrstöckiger Bebauung der Grundstücke und bei Verzicht auf ebenerdige Parkplätze

    - durch entsprechende baurechtliche Festlegungen soll flächensparendes Bauen gefördert werden

    - Schaffung von Anreizen und baurechtlichen Festlegungen für Dach- und Fassadenbegrünungen mit dem Ziel, die Kosten der externen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren und eine dauerhafte ökologische Aufwertung der Gewerbegebiete zu erreichen.
     

Ergebnis der Behandlung im Rat: Einstimmung dafür bei einer Enthaltung

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