Siegen, 20.08.2008 

Anfrage zur Sitzung des Integrationsrates der Stadt Siegen am 27.08.2008
Befragung von Antragstellern auf Aufenthaltsgenehmigung

Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 24.05.2008 werden in NRW aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums vom 11.07.2007 muslimische AntragstellerInnen für eine Aufenthaltsgenehmigung einem „sicherheitsrelevanten Gesinnungstest“ unterzogen. Demnach müssen Ausländer und Ausländerinnen mit bestimmter Herkunft bei der Antragstellung einen Fragebogen zur Sicherheitsüberprüfung beantworten.
Dem Bericht in der Frankfurter Rundschau zufolge werden allen Ausländern aus bestimmten Staaten wie Irak, Iran, Afghanistan oder Pakistan Fragen zu Kenntnissen über bestimmte Organisationen bzw. Kontakt zu ihnen gestellt. Die Vergabe des Aufenthaltstitels werde an die Antworten geknüpft, könne auch bei der Annahme einer falschen
Beantwortung nachträglich entzogen werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Seit wann werden in der Siegener Ausländerbehörde o.g. Befragungen durchgeführt?
  2. Wer führt die Befragungen durch? Wie viele Personen wurden bisher befragt? Wie lange dauert eine Befragung? Welche Kosten entstehen der Stadt Siegen durch diese Befragungen? Beteiligen sich Land und/oder Bund an diesen Kosten?
  3. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Befragten?
  4. Welche Fragen werden gestellt? Welche Erkenntnisse werden in den Befragungen gewonnen?
  5. Haben die Antworten in der Befragung Einfluss auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung?
  6. Wurden bislang Aufenthaltsgenehmigungen wegen der Ergebnisse dieser Befragungen nicht erteilt? Wenn ja, wie viele?

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