19.09.2008 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt Landschaftspflege und Energie der Stadt Siegen am 25.09.2008.
Erdarbeiten im Oberschelder Haubergsgebiet

Wir wurden von besorgten Oberschelder Bürgern über Erdarbeiten größeren Umfanges im Oberschelder Haubergsgebiet informiert. Bei einem Ortstermin stellten wir fest, dass gegenüber der Siegerlandraststätte Ost im direkten Anschluss an die A 45 erhebliche Mengen Erdaushub auf einer Länge von mind. 200m und einer Breite von bis zu 30 m (konisch verlaufende Geländeform), verteilt und gelagert werden.

Bei diesem erheblichen Eingriff in die Natur und das Ökosystem fragen wir die Verwaltung:

1. Ist die Verwaltung über diesen Vorgang informiert?
   Antwort der Verwaltung: Der Vorgang ist der Verwaltung nicht bekannt.

2. Wer hat diesen genehmigt und mit welcher Begründung? 
   Antwort der Verwaltung: Von der Stadt Siegen bzw. dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurde keine Genehmigung erteilt.

3. Wem gehört dieses Grundstück? 
   Antwort der Verwaltung: Es handelt sich um fünf Flurstücke, wovon zwei Parzellen im Eigentum der Stadt sind (ca. 400 qm) und 3 in Privateigentum (ca. 7500 qm).

4. Falls die Verwaltung nicht informiert wurde, bitten wir um die entsprechenden Recherchen und anschließenden Informationen, warum diese Arbeiten durchgeführt werden und wer diese beauftragt hat. 
   Antwort der Verwaltung: Die zuständige Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Siegen-Wittgenstein wurde über den Vorfall informiert und wird die Stadt Siegen nach Aufklärung des Sachverhaltes informieren.

   5. Welche Materialien werden dort verteilt und gelagert? (Augenscheinlich Erdaushub mit Bauschutt, Kabel-, Folienresten u.ä. vermengt).
   Antwort der Verwaltung: Eine Ortsbesichtigung hat die Annahme bestätigt, dass Erdaushub und Bauabfälle abgekippt wurden.

6. Welche Ausgleichsmaßnahmen werden für diesen Eingriff in die Natur vorgenommen? 
    Antwort der Verwaltung:
Bezüglich vorzunehmender Ausgleichmaßnahmen für den Eingriff in die Natur wird die Untere Landschaftsbehörde im Verfahren beteiligt und trifft die entsprechenden Festlegungen.

Auf die Frage von Frau Strunk erklärt Herr Kraft, die Befestigung von Wald- und Wirtschaftswegen durch Erdaushub sei grundsätzlich zulässig und werde von der Forstbehörde genehmigt. Problematisch werde es, wenn dem Aushub Abfall beigemischt sei. (Auszug Niederschrift der Sitzung)

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