15.08.2008

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 20.08.2008
Aktueller Sachstand Bebauungsplan Vogelsang


Nachdem es durch den Verkauf und den geplanten Abriss des „Calvinhauses“ zu erheblichen öffentlichen Diskussionen gekommen war, beschloss der Rat der Stadt Siegen die Aufstellung des Bebauungsplans Vogelsang. Ziel ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dieses Wohnquartiers, und - zumindest aus Sicht unserer Fraktion - der Erhalt und Ausbau der vorhandenen Grünstrukturen, was selbstverständlich den Erhalt der Ortsbild prägenden Calvin-Buche einschließt.
In den letzten Tagen erhielt unsere Fraktion Anrufe besorgter Bürger/innen aus dem Wohngebiet Vogelsang, die von Gerüchten über eine bereits erteilte Baugenehmigung für einen Neubau auf dem Gelände des Calvinhauses berichteten.
Zur Aufklärung der aktuellen Sachlage fragen wir daher:

  1. Wann ist mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Vogelsang zu rechnen?
  2. Wie sieht der Zeitplan für die Zwischenschritte bis zum Beschluss des Bebauungsplans als Satzung aus?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, schon vor Rechtskraft des Bebauungsplans Bauvorhaben in diesem Gebiet zu genehmigen?
  4. Gibt es schon eine Genehmigung oder ist in naher Zukunft mit einer Genehmigung für Neubauten auf dem Gelände des Calvin-Hauses zu rechnen?

Antwort der Verwaltung
Herr Schul beantwortet die Fragen:

Der Verlauf eines Bebauungsplanverfahrens hängt vom Zusammenspiel zahlreicher
Beteiligter und Faktoren ab, z. B. Art und Umfang eingehender Stellungnahmen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 364 "Vogelsang" mit 19,2
ha Geltungsbereich befindet sich noch in einem frühen Stadium. Es kann daher
keine seriöse Angabe zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Rechtskraft des Planes
gemacht werden.

Die erarbeiteten städtebaulichen Entwürfe in mehreren Alternativen werden derzeit
verwaltungsintern abgestimmt. Mit den Ergebnissen der laufenden
Geländeaufnahme wird z. B. die verkehrstechnische Machbarkeit geprüft. Nach
Abschluss dieser Abstimmungen kann die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
der Öffentlichkeit erfolgen, welche noch im Jahr 2008 angestrebt wird. Bei
günstigem Verlauf ist ein Verfahrensabschluss frühestens Ende 2009 möglich.
Sofern sich Bauvorhaben im Einklang mit den künftigen Zielen des
Bebauungsplanes befinden, kann eine Genehmigung auch während der
Planaufstellung erfolgen. Wenn jedoch zu erwarten ist, dass ein Vorhaben die
Durchführung der Planung erschwert oder unmöglich macht, so kann von den
Mitteln der Zurückstellung oder dem Erlass einer Veränderungssperre Gebrauch
gemacht werden.

Derzeit liegt der Bauaufsichtsbehörde ein grundsätzlich genehmigungsfähiger
Bauantrag zur Bebauung des Geländes des Calvin-Hauses mit zwei
Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten vor, dem der Bauausschuss am
14.07.2008 mehrheitlich zugestimmt hat. Es ist in naher Zukunft mit einer
Genehmigung zu rechnen.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Calvin-Buche bereits in
der Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2007
im Bauausschuss am 03.09.2007 ausführlich Stellung genommen wurde.

Auf die Nachfrage von Herrn Boller erklärt Herr Schul, gemäß Baumschutzsatzung
sei das Fällen eines Baumes zu genehmigen, wenn das zulässige Bauvorhaben
sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.

Grüne Geschäftsstelle

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