Siegen, 07.04.2008

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt Landschaftspflege und Energie der Stadt Siegen am 10.04.2008.
Kahlschläge an der Achenbacher Straße

In der 09. und 10. Kalenderwoche (um den 28.02.2008) wurden Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrfach von entrüsteten Anwohnern und Mitbürgern auf die umfangreichen Kahlschläge in drei Teilbereichen der Steilhänge ober- und unterhalb der Achenbacher Straße angesprochen, die zur weitestgehenden Beseitigung der vordem hier stockenden Fichten-, Buchen- und Eichen-Buchen-Steilhangwälder führte. Das inzwischen erreichte Ausmaß und die unsensible Durchführung der Gesamtmaßnahme erzeugte bei vielen Bürgern Betroffenheit.
Wir bitten hiermit darum, folgende Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie zu beantworten:

  1. Welche forstwirtschaftlichen Einstufungen und Ziele bestanden gemäß Forst-Einrichtung für die beseitigten Waldbestände vor Durchführung der Fällmaßnahme? Hatten sie in Steilhanglage zum Teil Bodenschutzfunktion?
  2. Welche Gründe führten neben der geplanten Straßenbaumaßnahme zur flächenhaften Beseitigung der Waldbestände?
  3. Sind derartige Kahlschläge mit den Vorgaben der PEFC-Zertifikation der Städtischen Wälder vereinbar?
  4. Wie ist eine derartige Maßnahme mit der Einrichtung eines „Naturwaldes“ in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. auf Teilen der Kahlschlagfläche (Abt. 44A1) zu vereinbaren?
  5. Wurden im Vorfeld der Fällungen in dem strukturreichen Eichen-Buchen-Bestand unterhalb der Achenbacher Straße Untersuchungen auf gefährdete und gesetzlich geschützte oder planungsrelevante Tierarten durchgeführt (Höhlenbrüter, Fledermäuse gem. §64 LG, EU-Vogelschutz- oder FFH-Richtlinie)? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
  6. Wer war im Vorfeld für die Einhaltung der forst- und naturschutzrechtlichen Vorschriften zuständig und in wessen Zuständigkeitsbereich lag die Genehmigung zur Beseitigung der Waldbestände? Wie erfolgte die Abstimmung der zuständigen Stellen im Straßenplanungsprozess?
  7. Welche Maßnahmen wären in welchen Flächenanteilen geeignet, um den Eingriff auszugleichen? Wo, wann und in welchem Umfang können ggf. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen stattfinden? Sind derartige Maßnahmen geeignet den entstandenen ökologischen Schaden auszugleichen? Wenn ja, in welchen Zeiträumen?

Zum Hintergrund:
Die großflächig bewaldeten Hänge ober- und unterhalb des Ausbauabschnittes 2 der Achenbacher Straße hatten eine wichtige Erholungsfunktion und bedeutende stadtklimatische Funktion. Zumindest der mittelalte Eichen-Buchenwald unterhalb der Straße konnte aufgrund seines zunehmenden Strukturreichtums auch eine wichtige innerstädtische Lebensraumfunktion erfüllen. In der Vorlage 1734/2007 zum AfULE vom 14.02.2008 wird angekündigt: „Durch die geplante Baumaßnahme sind im Randbereich der Straße Waldflächen betroffen (Böschungsflächen)“. In der Sitzung der Baumkommission vom 07.02.2008 informierte Herr Fischer (Grünflächenabteilung) auf konkrete Nachfrage über geplante „Durchforstungsmaßnahmen“ in dem Bereich unterhalb der Straße. Geplant war demnach eine „Starke Durchforstung“. Keine der vor der Maßnahme erteilten Auskünfte ließ jedoch eine völlige Beseitigung der teils naturnahen Waldbestände im Kahlschlagverfahren erwarten.
Die in NRW seit 1990 von der Landesforstverwaltung und dem Umweltministerium angewendete Waldbaurichtlinie „Wald 2000“ will eine naturgemäße Waldwirtschaft vermitteln, die sich an Entwicklungsmodellen des Naturwaldes orientiert und standortgerechte, betriebssichere und genetisch vielfältige Waldbestände anstreben. Dabei sollen die natürlichen Grundlagen und Abläufe genutzt werden, Kahlschläge zu Gunsten von Dauerbestockung vermieden, Naturverjüngung bevorzugt und die Methoden der Vorratspflege sowie der Einzelstamm und Zielstärkennutzung angewandt werden. Es ist davon auszugehen, dass die PEFC-zertifizierten städtischen Forstflächen gemäß „Wald 2000“ bewirtschaftet werden.
Vor diesem Hintergrund und im Rückblick auf die in den letzten Jahren in den Fachausschüssen geführte thematische Diskussion bitten wir um eine Klärung der gestellten Fragen.

zur Antwort der Verwaltung
>

Grüne Geschäftsstelle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
Löhrstr.12, 57072 Siegen
0271 / 38750662
stadtverband@remove-this.gruene-siegen.de