Mittwoch, 05. März 2008

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie der Stadt Siegen am 10.04.2008,
Baumfällung Achenbacher Straße

Sehr geehrte Frau Strunk,
sehr geehrte Ausschussmitglieder,

am 14.02.08 erläuterte die Verwaltung im Umweltausschuss die Planungen für Bauabschnitt 2 der Achenbacher Straße. Im Vorfeld hatte die Baumkommission beschlossen, den im Plangebiet auf dem Gehweg stehenden Bergahorn zu erhalten. Unter anderem erläuterte die Verwaltung im Umweltausschuss hierzu ausführlich, welche Möglichkeiten zum Erhalt des großen Baumes bestünden, und zwar ohne dass die Planung insgesamt beeinträchtigt würde. So stimmte der Umweltausschuss dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhalt des Bergahorns im Zuge der Veränderung der Fahrbahn und der dadurch problemlos möglichen Verlagerung des Bürgersteiges erleichtert zu. Nunmehr, ein paar Tage später stellen wir fest: Der Baum wurde im Auftrag der Stadt durch das tätige Unternehmen gefällt.
Wiederholt sind in den vergangenen Monaten von der Verwaltung eigenmächtig umweltpolitische Entscheidungen nicht umgesetzt worden bzw. fragwürdige Verfahrensweisen von Dritten gebilligt, wenn nicht unterstützt worden. Ein Beispiel ist die widerrechtliche Abholzung einer ganzen Böschung am Trupbacher Sportplatz, die von Vertretern der Verwaltung „stiekum“ gebilligt wurde. Sanktionen gegen dieses unrechtmäßige Vorgehen erfolgten nicht.
Die Verwaltung hat zuletzt betont, diese Verfahrensweisen zu ändern. Mit der neuerlichen Nichteinhaltung politischer Beschlüsse büßt die Verwaltung absolut ihre Glaubwürdigkeit ein und die Frage nach Kompetenz und Verlässlichkeit der handelnden Personen muss hier gestellt werden:

  1. Warum wurde der Beschluss des AFULE vom 14.02.08 nicht weitergeleitet?
  2. Welcher Arbeitsbereich ist dafür verantwortlich? Wer ist namentlich verantwortlich?
  3. Auf der Grundlage der am 26.04.07 beschlossenen Vorlage „Berücksichtigung von Umweltbelangen bei städtischen Baumaßnahmen“ dürfen „beauftragte Dritte ausdrücklich nur mit Zustimmung der Stadt Baumfällungen und ähnliches vornehmen. Die Genehmigung der Stadt für Baumfällungen muss dabei schriftlich vorliegen“. Hat der beauftragten Firma eine schriftliche Genehmigung der Stadt zur Fällung des Bergahorns vorgelegen?
  4. Wenn ja, wie kommt die Verwaltung dazu Genehmigungen auszusprechen, die gegenläufig zur politischen Beschlusslage stehen bzw. möglicherweise im Vorfeld von Beschlussfassungen erfolgt sind?
  5. Wenn nein, wieso ist o.g. Beschluss zur Fertigung eines schriftlichen Vertragstexten in Form einer „Durchführungsvereinbarung“ mit der beauftragten Firma nicht durchgeführt worden?
  6. In welcher Weise wird dieser Verstoß auf o.g. Grundlage geahndet?

zur Antwort der Verwaltung

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