Siegen, 29.08.2007


Anfrage gemäß § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Bauausschusses am 03.09.2007
Mögliche Baumfällungen auf dem Gelände Schülerweg 5, Calvin-Haus


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie wir erfahren haben, ist kürzlich das Grundstück mit Calvin-Haus am Schulte-Sodingen-Platz in Weidenau, Schülerweg 5, von der Ev. Kirchengemeinde Weidenau an einen privaten Investor verkauft worden. Das Haus selbst soll wohl zum Zwecke der Neubebauung des ca. 1400 m² großen Grundstückes abgerissen werden. Auf dem Gelände steht neben einer Hängebirke eine Ortsbild prägende, ca. 70-jährige Rotbuche. Der mächtige Baum gleicht im Habitus der berühmten Bavaria-Buche: er ist bei niedrigem Ansatz der breiten Krone in Brusthöhe mehr als 1 m durchmessend und etwa 30 m hoch, bei mindestens dem gleichen Kronendurchmesser (vgl. www.wikipedia.de/Bavaria-Buche ).
Nach Auskunft von Anliegern ist der Baum aus einer Büschelpflanzung von mehreren (i.d.R. 3-5) Pflanzen herangewachsen und stellt somit im Stadtgebiet von Siegen das einzige, auf jeden Fall jedoch das markanteste Beispiel für diese Pflanzform da – früher oft bei Pflanzung von Hutebäumen geschehen.

Diese Rotbuche wird von vielen Bürgern als einer der schönsten Bäume im Stadtgebiet betrachtet. Besorgte Anwohner und Mitglieder der Kirchengemeinde äußerten uns gegenüber die Befürchtung, dass der Baum den geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück zum Opfer fallen könnte („Baurecht vor Baumschutz“).

Zur Aufklärung des Sachverhalts fragen wir:

1. Ist es grundsätzlich möglich, den bedeutenden Baum durch Festlegung im Bebauungsplan zu erhalten?

2. Wie könnte das Grundstück bei Erhaltung des Baumes gemäß Bebauungsplan bzw. gem. § 34 Baugesetzbuch bebaut werden?

3. Was hat die Verwaltung im Vorfeld unternommen, um den Erhalt des gemäß Baumschutzsatzung geschützten Baumes sicher zustellen, was beabsichtigt sie in Zukunft in diesem Sinn zu tun?

4. Liegt der Verwaltung ein Bauantrag zur Neubebauung des Grundstücks vor? Wenn ja, was beinhaltet dieser?

5. Welche Haltung haben die Kirchengemeinde als bisherige Besitzerin und der neue Besitzer zum Erhalt des Baumes?

6. Welche juristischen Möglichkeiten sieht die Verwaltung zum dauerhaften Erhalt dieses Stadtbild prägenden Baums? (Ausweisung als Naturdenkmal, Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan verbunden mit dem Erlass einer Veränderungssperre ggf. bei Zahlung einer Entschädigung an den Grundstückseigentümer usw.)

zur Antwort der Verwaltung (PDF)

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