Siegen, 27.04.2007

Anfrage: nach § 9 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt Landschaftspflege und Energie am 26.04.2007
Fällungen von stadtökologisch bedeutenden und das Stadtbild prägenden Bäumen


In den letzten Wochen wurden Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrfach von entrüsteten Anwohnern und Mitbürgern auf Fällungen alter Bäume und Baumbestände in Siegen hingewiesen und um Klärung gebeten: z.B. Böschung zwischen einer derzeit in Bebauung befindlichen Gewerbefläche südöstl. Kreisel Achenbacher Straße/Edeka-Markt an der Walhausenstraße (Eichen-Bestand); Gewerbefläche an der Juliusstraße, Kreuzung Sandstraße/Freudenberger Straße (div. Bäume). Besonders betroffen machte die Fällaktion auf dem Hof der ehemaligen Schule am Stockweg/Känerbergstraße in Weidenau, wo in einer Nacht- und Nebel-Aktion, ohne Information der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung der zumindest im Vorlauf zu dem vorangegangenen Grundstücksverkauf noch zuständigen Baumkommisssion und des Ausschusses für Umwelt und Energie, der Gesamtbestand mächtiger, für Ortsbild und Standökologie besonders wertvoller Bäume beseitigt wurde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Siegen bittet hiermit um Beantwortung folgender Fragen zur Beseitigung von geschützten Bäumen in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie:
1. Waren alle o.G. Bäume im Baumkataster der Stadt Siegen erfasst – Walhausenstraße – Juliusstraße – Sandstraße/Freudenberger Straße – Stockweg/Känerbergstraße??

2. Welche und wie viele geschützten Bäume wurden jeweils beseitigt (Arten, Stammumfänge, Einzelzustand gemäß Vorbegutachtung)?

3. Wurden die Bestände im Vorfeld der Fällungen auf gefährdete und gesetzlich geschützte Arten untersucht (Höhlenbrüter, Fledermäuse gem §64 LG)? Wenn Nein, warum nicht, wenn Ja, mit welchem Ergebnis?

4. Welche Gründe führten jeweils zur Beseitigung (abgeschlossene Bebauungspläne?) und in welchem Stadium der jeweiligen Planungen wurden die Genehmigungen erteilt?

5. Wer war im Vorlauf jeweils für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Bestände zuständig (bau- und umweltrechtlich) und in wessen Zuständigkeitsbereich lag jeweils die Genehmigung zur Beseitigung?

6. Wo, wann und in welchem Umfang sollen ggf. Ausgleichsmaßnahmen stattfinden?

7. Sind derartige Maßnahmen geeignet den entstandenen ökologischen Schaden auszugleichen? Wenn ja, in welchen Zeiträumen?

Zum Hintergrund:

Nach dem Verkauf des Schulgrundstücks am Stockweg äußerte der neue Eigentümer in der Lokalpresse, dass Erhalt und Verwendung des über 100-jährigen Schulgebäudes noch nicht geklärt seien. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass eine Planung für das Grundstück noch nicht vorlag und der Baumbestand durch entsprechende baurechtliche und stadtplanerische Vorgaben weitestgehend hätte erhalten werden können. Alle beseitigten Bäume waren gemäß §3 der Baumschutzsatzung der Stadt Siegen geschützt. Die Genehmigung zur Beseitigung des Baumbestandes wurde zumindest die Schule am Stockweg betreffend im Vorgriff auf eine Baumaßnahme erteilt, für die noch keine Ausführungsplanung vorlag. Weder die zuständige Baumkommission noch der Ausschuß für Umwelt und Energie wurden im Vorhinein mit der Angelegenheit befasst.

zur Antwort der Verwaltung
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