24.08.2007
Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 29.08.2007
Offenlegung des Leimbachs
Die Bedingungen, unter denen der zur Zeit komplett verrohrte Leimbach zumindest teilweise offen gelegt werden kann, werden zur Zeit im Rat und seinen Gremien, aber auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Unbestritten sind die vielfältigen ökologischen Vorteile dieser Maßnahme, aber auch die Übereinstimmung mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Da die uns zur Verfügung stehenden Informationen noch nicht zu einer seriösen Beurteilung der Situation ausreichen, fragen wir:
- Auf welcher Länge könnte der Leimbach maximal offen gelegt werden
a. im Bereich des B-Plans Ehemaliges Waldrichgelände I
b. im Bereich des B-Plans Ehemaliges Waldrichgelände II
c. im Bereich des geplanten Gewerbegebiets Oberes Leimbachtal
d. auf dem Gelände zwischen der St-Johann-Straße und der Koblenzer Straße?
- Wie hoch sind die Kosten für die Verlegung bzw. Neuverrohrung des Leimbachs entprechend den Regelungen in den Bebauungsplanentwürfen Ehemaliges Waldrichgelände I und II?
- Wie hoch sind jeweils die Kosten für eine offene Führung des Leimbachs auf dem Gelände der Bebauungsplanentwürfe Ehemaliges Waldrichgelände I und II.?
- In der Vorlage findet sich die wenig hilfreiche Formulierung: Der verrohrte Leimbach liegt bis zu 4m tief. Für welche Stelle gilt diese Aussage ? Wie tief (Höhe über NN) liegt die Sohle des Leimbach beim Eintritt in und beim Austritt aus dem Gelände der B-Pläne Ehemaliges Waldrich-Gelände I und II?
- Mit welcher Zuschusshöhe ist bei der Offenlegung des Leimbachs zu rechnen?
- Ist es richtig, dass für eine Erneuerung bzw. Veränderung der vorhandenen Verrohrung keine Zuschüsse gewährt werden?
Die Antwort der Verwaltung > [PDF]