Siegen, den 14.02.2007

 

Anfrage zur Sitzung des HFA am 21.02.2007

Silvester im Schlosspark Oberes Schloss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,
im Februar 2006 hat der HFA beschlossen, nachts bzw. bei Dunkelheit den Park und Hof des Oberen Schloss zu schließen. Im Rahmen der Diskussion um die Schließung wurde angeregt, Silvester - einer langjährigen Tradition entsprechend – den Schlosspark für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. In Äußerungen der Pressestelle der Stadt Siegen, die in der örtlichen Presse wiedergegeben wurden, wurde die Öffnung des Parks in der Silvesternacht angekündigt. Besucher standen jedoch vor verschlossenen Toren.

In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Wie sind die Öffnungszeiten für einen 31. Dezember grundsätzlich geregelt? Zusammenfassung der Antwort der Verwaltung: Ausnahmen der generellen Schließungsregelung für nachts bzw. bei Dunkelheit sind grundsätzlich nicht vorgesehen, auch nicht für Silvester.

2. Sind Pressemeldungen zu Aussagen der Pressestelle korrekt, dass am 31.12.06 der Schlosspark geöffnet sei und die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug zum besonderen Schutz des Siegerland-Museums bereitstände? Antwort: Die Pressestelle hat weder Informationen zu Silvesterfeiern am Oberen Schloss herausgegeben noch Anfragen der Presse erhalten bzw. beantwortet.

3. Wer ist für die Öffnung bzw. Schließung des Parks bei besonderen Anlässen zuständig? Antwort: Der Fachbereich 8/1 - Grünflächenabteilung - ist für Ausnahmeregelungen zuständig, ggf. unter Beteiligung des Fachbereiches 6 - Ordnungsabteilung.

4. Wie kam es dazu, dass der Schlosspark in der Silvesternacht trotz anders lautender Ankündigungen geschlossen war? Antwort: "Eine Ausnahmeregelung für die Silvesternacht entspricht nicht der Beschlusslage. Eine entsprechende Pressemitteilung stammt nicht von der städtischen Pressestelle."

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