Siegen, 05.09.2007

Anfrage gemäß § 8 der GO zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 25.10.2007
Verstärkter Fluglärm in Siegen


Seit langer Zeit verlaufen über Siegen bzw. dem Siegerland Flugrouten für Passagiermaschinen. Bei entsprechender Wetterlage sind die darauf zurückzuführenden Kondensstreifen deutlich zu erkennen. Natürlich ist dadurch auch die Stadt Siegen von den negativen Auswirkungen der Abgase der Flugzeuge betroffen. Glücklicherweise war der damit verbundene Fluglärm bedingt durch großen Flughöhen bisher in Siegen kein Thema.
Seit einigen Wochen allerdings erhalten wir mehr und mehr Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die über niedrig fliegende Flugzeuge, verbunden mit großer Lärmbelästigung, berichten. Auch entsprechende Photos liegen uns inzwischen vor.

Zur Aufklärung dieser Vorgänge fragen wir:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über geänderte Flugrouten bzw. Flughöhen vor?
    Antwort der Verwaltung, Dr. Kraft, Umweltamt: Es wurden keine Flugrouten verändert.

  2. War die Verwaltung bei den Änderungen dieser Festlegungen mit einbezogen?
    Antwort: Da keine Veränderungen stattfanden, gab es auch keine Beteiligung der Stadt Siegen.

  3. Welche Möglichkeiten gibt es sicher zustellen, dass diese Flüge in niedrigen Flughöhen, die ja mit entsprechenden Lärmbelästigungen, aber auch mit erhöhten Unfallgefahren verbunden sind, nicht ausgerechnet über einer Großstadt stattfinden?
    Antwort: In der Bundesrepublik Deutschland ist nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ausschließlich das Luftbundesamt, und in dessen Auftrag die Deutsche Flugsicherung (DFS), für den fliegenden Verkehr zuständig. Keine andere Institution hat Einfluss auf die Verfahren von Flugverkehr. Flugrouten und Flughöhen werden von der Deutschen Flugsicherung festgelegt. Nur diese ist auch im Besitz von Radargeräten zur Überwachung der Einhaltung der geforderten Werte. Im dichtbesiedelten Mitteleuropa ist es nicht zu vermeiden, dass Flugrouten über Siegen geführt werden müssen. Beim Überflug von Siegen haben die Abflüge vom Flughafen Köln/Bonn aber üblicherweise (je nach Beladung) eine Höhe von ca. 3000m und mehr.

  4. Welche Auswirkungen haben diese Vorgänge auf den Lärmminderungsplan der Stadt Siegen?
    Antwort: Für das Stadtgebiet Siegen existiert kein Lärmminderungsplan.

  5. Gibt es zeitliche Beschränkungen (Stichwort Nachtflugverbot) für diese Flüge?
    Antwort: Der Flughafen Köln/Bonn hat kein Nachtflugverbot. Es ist daher während der gesamten Nacht mit Flugverkehr von dort zu rechnen. Dieser wird in der Nacht mit Luftfahrtzeugen, die nach ICAO-Vorschrift, Annex 16, Band 1, Kapitel 3 sowie Bonusliste des Bundesministers für Verkehr entsprechen, durchgeführt.
    Die ICAO ist die Internationale Zivil-Luftfahrt-Organisation, deren Regeln auch der deutsche Luftverkehr unterworfen ist. Bei der o.g. Kategorie Flugzeuge handelt es sich um die jeweils leisest möglichen Baumuster.

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