Siegen, 05.02.2007

Anfrage gemäß § 8 der GO zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 22.02.2007
Kooperationsprojekt der Stadt Siegen und des TSV Siegen e.V.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Tennensportplatzes in Trupbach mit einem Kunstrasenplatz hatte der Verein TSV Siegen e.V. eine entsprechende Eigenleistung zugesagt. Bestandteil der vereinbarten Eigenleistung war der Abtrag und die Entsorgung des alten Platzbelages sowie die Räumung des Baufeldes.

Beide Anforderungen wurden nicht nur unsachgemäß, sondern verantwortungslos zum Schaden des unmittelbaren Umfelds von dem Verein vorgenommen: Der Erdaushub wurde nicht nur auf den nahen Parkplatz, sondern auf einer Länge von über 30 m in die naheglegene nach Landschaftsgesetz NRW geschützte Bachaue gekippt. Der Auftrag, das Baufeld zu räumen, wurde benutzt, um in Form eines Kahlschlags alle dort wachsenden Bäume radikal zu entfernen - möglicherweise um sich auf diese Weise den natürlicherweise anfallenden Laubarbeiten zu entledigen. Desgleichen zum Selbstzweck ausgenutztes Eigenengagement mussten wir ja bereits beim Umbau des Sportplatzes Helsbachtal erfahren.

Bei aller Befürwortung der Eigenleistung von Vereinen und bei aller Berücksichtigung möglicher fehlender Kompetenz in Fachfragen, kann eine derartige "Wilderei" nicht geduldet werden.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

  1. Waren die Bodenanschüttungen mit der Stadt Siegen abgestimmt?
    Antwort der Verwaltung:  Die Bodenanschüttungen waren nicht mit der Stadt Siegen abgestimmt.
  2. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen haben die Anschüttungen verstoßen?
    Antwort: Es wurde gegen Bestimmungen des Landschafts-, Abfall- und Wasserrechts verstoßen.
  3. Lagen für die Anschüttungen Genehmigungen des Kreises Siegen-Wittgenstein vor?
    Antwort: Nein.
  4. Warum und durch wen wurden die Großbäume im Umfeld des Sportplatzes Trupbach gefällt?
    Antwort: Der Verein hat in Eigenleistung diese Bäume ohne vorherige Abstimmung mit der Stadt Siegen gefällt. Er begründet dies mit der Neugestaltung des Sportplatzes (Kunstrasen). 
  5. Erfolgte die Fällung mit Einverständnis der Stadt Siegen?
    Antwort: Die Baumfällung erfolgte nicht im Einverständnis mit der  Verwaltung. 
  6. Hat die Stadtverwaltung aus dem vorherigen Fall (Abholzungen Sportplatz Helsbach) Konsequenzen gezogen? Wenn ja, welche?
    Antwort: Die Mitarbeiter wurden nochmals ermahnt, die umweltrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dass dies geschieht, belegt der Antrag auf Baumfällungen beim Sportplatz Kaan-Marienborn. 
  7. Wer trägt die Verantwortung für diese Vorgänge?
    Antwort: Der Verein trägt die Verantwortung. 
  8. Wie wird der Verein für die unrechtmäßige Vorgehensweise schadensrechtlich belangt - bezüglich a) der Anschüttungen die Bachaue betreffend und
    b) die Abholzung der Bäume betreffend?
    Antwort: A. Der Verein nimmt die Anschüttung im Bereich des Biotops zurück, flacht die Böschungen ab und beseitigt die Überschüttung der Bäume sowie die Deckelung des Bacheinlaufes. Für die übrigen Geländeveränderungen soll in Absprache mit dem Verein, Kreis- und Stadtverwaltung ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.
    B. Über zu leistende Ersatzpflanzungen wird in der nächsten Sitzung der Baumkommission beraten.
  9. Wer bezahlt den Schaden und dessen Folgen?
    Antwort: Eine eventuelle Schadens- bzw. Ausgleichsregelung muss durch den Verein getragen werden.
  10. Gibt es eine Beratungspflicht der Stadt Siegen bei der Durchführung von Eigenleistungen von Vereinen i.R. von Baumaßnahmen? Wie werden Vereinbarungen zur baulichen Vorgehensweise zwischen Stadt und Kooperationspartner festgelegt?
    Antwort: Eine Beratungspflicht besteht. Zwischen Vereinen und der Stadt Siegen wird ein Vertrag geschlossen, in welchem die Vorgehensweise festgelegt wird. Der Passus lautet:
    Der Verein beteiligt sich an der Baumaßnahme mit Geld- und Sachleistungen gemäß Anlage 5. Der Verein hat alle Eigenleitungen in enger Kooperatioin mit der Stadt zu erbringen. Führt der Verein Leistungen aus und / oder beauftragt er Leistungen, die in diesem Vertrag nicht aufgeführt sind, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung durch die Stadt. Leistungen, die vor ihrer Ausführung nicht schriftlich mit der Stadt vereinbart wurden, werden von der Stadt nicht vergütet.
  11. Wie wird die Stadt in Zukunft solche Fälle verhindern, zumal noch weitere Vereine ihre Eigenleistungen beim Umbau von Sportplätzen angeboten haben?
    Antwort: Zukünftig wird der folgende Passus in die Verträge eingefügt:
    Baumfällungen dürfen grundsätzlich nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Stadt Siegen durchgeführt werden.
  12. Welche Regelungen sind hier zu treffen?
    Antwort: Die erforderlichen Regelungen sind - wie vorstehend geschildert - bereits getroffen. 

Zusatzfrage: Frau Strunk möchte wissen, wie die Kreis- und die Stadtverwaltung begründet, dass ein derartiges Vergehen wieder passieren konnte.
Antwort: Frau Schreiber machte deutlich, dass die Arbeiten am Sportplatz noch nicht begonnen hatten, so dass auch keine Bauleitung vor Ort war. Ein Gespräch mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurde diesbezüglich nicht geführt.

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