Siegen, 30.03.2006

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 05.04.2006
Gleichstellungsbeauftragte


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit längerer Zeit ist bekannt, dass sich die bisherige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Siegen beruflich verändert und daher eine umgehende Neubesetzung der Stelle erforderlich ist.
In der letzten Sitzung des Rates erklärte der Bürgermeister, dass eine Ausschreibung der Stelle innerhalb von 14 Tagen möglich ist.
Da bis zur nächsten Ratssitzung genau 4 Wochen vergangen sein werden, fragen wir:

1. Wann erfolgte die Ausschreibung dieser Stelle (bzw. wann wird sie erfolgen, was waren ggfs. die Gründe für die Verzögerung?)

2. Wie lautet der Text der Stellenausschreibung?

3. Wann ist spätestens mit einer Entscheidung über die Besetzung der Stelle zu rechnen?

4. Wann ist spätestens mit der Amtseinführung der neuen Stelleninhaberin zu rechnen?

Wir bitten bei der Beantwortung der Anfrage um konkrete Datumsangaben und um die Vermeidung von Formulierungen wie "zu gegebener Zeit, baldmöglich usw.


Antwort der Verwaltung:
Der Stellenausschreibungstext wurde innerhalb des zugesagten Zeitraums von 14 Tagen erstellt und in der 13. Kalenderwoche in das Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat und der Gleichstellungs-
beauftragen gegeben. Die Stellungnahmen hierzu sind abzuwarten. Sollten positive Rückmeldungen eingehen, wird unverzüglich innerhalb von 2-3 Tagen die interne Ausschreibung im Intranet veröffentlicht. Sollte keine Zustimmung von einer der beiden Stellen erteilt werden, ist der hierfür jeweils vorgeschriebene Verfahrensgang nach dem LPVG bzw. dem LGG zu beachten.

Der Text der Stellenausschreibung umfasst 2 DIN A 4-Seiten. Nicht auszuschließen ist, dass sich im Verfahren mit dem Personalrat und der Gleichstellungsstelle noch Änderungen im Stellenausschreibungstext ergeben werden.

Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Stellenbesetzung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. BewerberInnen wird etwa 2-3 Wochen Zeit zur Bewerbung gegeben. Danach muss ggf. eine Vorauswahl erfolgen, welche in ein Auswahlverfahren mündet. Ein genauer Zeitpunkt kann deshalb nicht benannt werden. Im günstigen Fall kann die Entscheidung über die Stellenbesetzung im nächsten Monat erfolgen.

Auf die Nachfrage von Herrn Groß erklärt H. Schneider, dass die Bewertung der Stelle im interkommunalen Vergleich im unteren Bandbereich liege.

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