Siegen, den 24.08.2006

Anfrage gem. §8 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung am 30.08.2006
Bebauungsplan Jägerstraße

Sehr geehrter Herr Stötzel,

der Offenlegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 325 Jägerstraße und die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen am 30.08.06 beschlossen werden.

Dem Bergbauamt Dortmund sind laut der Verwaltungsvorlage 2 Stollen bekannt, die bei der Planung entsprechend berücksichtigt wurden. Inzwischen gibt es aber Hinweise aus der Bevölkerung, die der Verwaltung auch in schriftlicher Form vorliegen, dass es dort noch mehr Stollen geben soll. In diesem Zusammenhang stellen sich für uns folgende Fragen, die wir gern in der Ratssitzung am 30.08.06 beantwortet hätten.

  1. Wer haftet für eventuelle Schäden der zukünftigen Bauherren, wenn die Verwaltung diesen Hinweisen nicht nachgeht?
  2. Die dort zur Verfügung stehenden Grundstücke befinden sich in Privatbesitz. Sind die Besitzer bei einem Verkauf dazu verpflichtet, Käufer auf das Risiko von Bergbauschäden hinzuweisen oder erfolgt diese Information erst im Rahmen eines Bauantrages?
  3. Es besteht die Möglichkeit ein bergbauliches Gutachten anfertigen zu lassen. Wird dieses, insbesondere nach den Tagesbrüchen am Rosterberg, nicht grundsätzlich bei solchen Fällen wie dem o.g. erforderlich? Wenn ja, wer trägt die Kosten für dieses Gutachten?
  4. Darüber hinaus wurde im Sitzungsprotokoll des Bezirksausschusses West vom 08.06.06 festgehalten, dass dieser Bebauungsplan auf ausdrücklichen Wunsch der Politik auf die Prioritätenliste gesetzt wurde. Von welcher Fraktion oder Person wurde dieser Wunsch konkret geäußert? Was war die Begründung dafür?

Zur Befassung im Rat hier zum Protokollauszug

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