Siegen, 21.03.06

Anfrage zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.06
1-Euro-Jobs

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf unsere Anfrage zur Beschäftigung von MitarbeiterInnen im Rahmen der sogenannten 1-Euro-Jobs im Haupt- und Finanzausschuss bitten wir um Beantwortung folgender Fragen, die sich ausschließlich auf das Tätigkeitsfeld der Stadtverwaltung Siegen beziehen:

  1. Wer prüft innerhalb der Stadtverwaltung, ob es sich bei der Besetzung einer Arbeitsgelegenheit mit einem sogenannten 1 Euro Job tatsächlich um eine zusätzliche Tätigkeit handelt?

    Antwort der Verwaltung: Im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitswechsel für die Ge-nehmigung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des SGB XII von der Bundesanstalt für Arbeit auf die ARGE wurden alle Fachbereiche und Institute hierüber und über die neuen Durchführungsbestimmungen informiert. Danach sind jeweils vor Bereitstellung einer Arbeitsgelegenheit und Antragstellung bei der ARGE Siegen-Wittgenstein dem Fachbereich 2 die Antragsunterlagen über eine beabsichtigte Maßnahme zuzuleiten. Fachbereich 2 prüft , ob es sich bei der geplanten Arbeitsgelegenheit um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten handelt. Bei positivem Ergebnis führt Fachbereich 2 evtl. erforderliche Beteiligungsmaßnahmen mit der Personalrat und der Gleichstellungsstelle durch und gibt die Maßnahme anschließend zur Durchführung frei.

  2. Wie erfolgt diese Prüfung und nach welchen Kriterien?

    Antwort der Verwaltung: Die Beschreibung des Zusatzjobs bzw. die Darstellung des Maßnahmekonzeptes im Antragsentwurf des jeweiligen Fachbereiches / Institutes wird anhand der in §16 Abs. 3 SGB II aufgeführten Kriterien geprüft. Nach §16 Abs. 3 SGB II muss es sich um im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten handeln.

  3. Kann die Stadtverwaltung ausschließen, dass mit sogenannten 1-Euro-Jobs Regeltätigkeiten ausgeführt werden, vor allem vor dem Hintergrund immer umfangreicherer Stellenplankürzungen?

    Antwort der Verwaltung: Gerade die von der Verwaltung durchzuführende Prüfung soll verhindern, dass mit den sogenannten „1-Euro-Jobs“ Tätigkeiten ausgeführt werden, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder sonst üblicherwei-se von der Verwaltung durchgeführt werden. Zudem soll hierdurch vermieden werden, dass die Einrichtung von Zusatzjobs reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt o-der beeinträchtigt oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhinder

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