Siegen, 18.12.06


Anfrage zur Sitzung des HFA der Stadt Siegen am 24.01.2007
Unregelmäßigkeiten im Bebauungsplanverfahren Bürbacher Giersberg


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in einer von Ihnen veröffentlichen Zeitungsanzeige (Amtliche Bekanntmachung) vom 13.11.2006 heißt es:

„Der Rat der Stadt Siegen hat in seiner Sitzung am 08.11.2006 den Entwurf des Bebauungsplans Bürbacher Giersberg und seine öffentliche Auslegung beschlossen.“

Ausweislich des von Ihnen unterzeichneten und am 13.12.2006 vom Rat beschlossenen Protokolls der Ratssitzung entspricht diese Behauptung nicht der Wahrheit. Der Begriff der öffentlichen Auslegung taucht zwar im Titel des Tagesordnungspunkts, nicht jedoch im Beschlussvorschlag der Verwaltung und auch nicht im Beschluss des Rates auf.
Diese Vorgehensweise, nämlich der Verzicht auf eine öffentliche Auslegung des Bebeuungsplan-Entwurfes,  wurde zwar im Rat nicht diskutiert. Sie lässt sich aber aus unserer Sicht mit den vielen Mängeln der Vorlage und des bisherigen Verfahrens begründen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht sachgerecht erscheinen lassen.

Zur Aufklärung dieses ungewöhnlichen Vorgangs fragen wir:

  1. Wie ist es zu erklären, dass der Bürgermeister unter Einsatz von Steuermitteln Zeitungsanzeigen veröffentlicht, die offensichtlich die Unwahrheit enthalten?
  2. Welche Gründe haben die Verwaltung bewogen, entgegen der üblichen Praxis in der Vorlage 1106/2006 eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bürbacher Giersberg nicht vorzuschlagen?
  3. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Verwaltung noch erfüllt werden, damit sie dem Rat vorschlägt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bürbacher Giersberg zu beschließen?
  4. Welche juristischen Konsequenzen ergeben sich aus den oben geschilderten Vorgängen?

zur Antwort der Verwaltung

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