Siegen, 15.02.2006

 

Anfrage nach §9 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 23.02.06

Linden-Baumreihe auf dem Grundstück der zukünftigen Feuerwache, Weidenauer Straße

Sehr geehrte Frau Strunk,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet hiermit darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie zu setzen.

Anfrage:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum folgende Fragen im Zusammenhang mit einem vom Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) Kreisgruppe Siegen bei der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde gestellten Antrag auf Unterschutzstellung eines städtischen Baumbestandes zu beantworten:

  1. Wurde die Stadtverwaltung von diesem Vorgang durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen Wittgenstein in Kenntnis gesetzt?
  2. Wurde der Bestand auf den Antrag hin begutachtet?
  1. Wenn ja, wer hat die Begutachtung durchgeführt und
  2. Welches Ergebnis hat die Begutachtung ergeben?
  1. Warum wurde die zuständige städtische Baumkommission nicht frühzeitig von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt?

 

Begründung:

Der BUND, Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein teilte mit, dass am 02.03.2005 bei der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde ein Antrag zur Ausweisung des Linden-Reihenbestandes auf dem für die zukünftige Feuerwache der Stadt Siegen vorgesehenen Grundstück eingereicht wurde.

Es handelt sich um einen 80- bis 100-jährigen Linden-Ahorn-Reihenbestand. Die starken und gesunden Bäume erfüllen die zur Sicherstellung notwendigen Kriterien des Landschaftsgesetzes: Der Biotop habe besonders Ortsbild prägenden Charakter, durch sein hohes Alter besondere tier- und siedlungsökologische Bedeutung. Als bedeutender innerstädtischer Sauerstoffproduzent, Staubfilter, Schall- und Windhindernis diene der Bestand der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf die in der Stadt lebenden Menschen. Vergleichbare Bestände seien in Siegen inzwischen kaum noch erhalten.

Die bestandsbildenden Bäume sind auch gemäß §3 der Baumschutzsatzung der Stadt Siegen geschützt. Der Antrag wurde damit begründet, dass aufgrund städtischer Planungsbestrebungen Beeinträchtigungen zu befürchten seien.

Beantwortung durch Stadtbaurat Brune: Er macht deutlich, dass die Verwaltung entsprechend ihrer Regelungen verfahren ist.

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