Siegen, 15.02.2006


Antrag nach § 9 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt Landschaftspflege und Energie am 23.02.2006

Betreff Linden-Baumreihe auf dem Grundstück der zukünftigen Feuerwache, Weidenauer Straße


Sehr geehrte Frau Strunk,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Siegen bittet hiermit darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie aufzunehmen.

In ihrer letzten Sitzung am 01. Februar wurde die Baumkommission der Stadt Siegen davon unterrichtet, dass der stadtbildprägende Baumbestand auf dem stadteigenen Grundstück der zukünftigen Feuerwache an der Weidenauer Straße schon Anfang Januar in Gänze zur Fällung am 17. und 18. Februar freigegeben wurde. Seit einiger Zeit findet auf dem Grundstück im unmittelbaren Standbereich der Bäume eine Verfüllung mit Bauschutt und Erdaushub statt. Die Bäume wurden dabei teils erheblich beschädigt.

Die Genehmigung zur Beseitigung des Baumbestandes wurde im Vorgriff auf eine Baumaßnahme erteilt, für die noch keine Ausführungsplanung vorliegt. Weder die zuständige Baumkommission noch der Ausschuss für Umwelt und Energie wurden im vorhinein mit der Angelegenheit befasst. Die Erteilung erfolgte somit unrechtmäßig und muss daher zurückgenommen werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Umwelt und Energie fordert die Verwaltung auf, die Genehmigung zur Fällung der Bäume kurzfristig und bis auf weiteres für ungültig zu erklären.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der noch ausstehenden Ausführungsplanung Vorgaben zur Erhaltung des größtmöglichen Anteils des geschützten Baumbestandes zu machen (umweltrechtliche Verpflichtung zur Eingriffsminimierung).

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verantwortlichkeiten bezüglich der Bauschuttdeponie auf dem stadteigenen Grundstück sowie für die damit einhergegangenen Verletzungen an den Bäumen zu klären.


Begründung

Auf dem sich inzwischen im Eigentum der Stadt Siegen befindlichen Grundstück soll die neue Siegener Feuerwache errichtet werden. Eine rechtsgültige Planung für das zu errichtende Projekt liegt nach unseren Kenntnissen derzeit noch nicht vor. Aktuell läuft erst die Funktionsausschreibung zur Ermittlung des Generalübernehmers. Erst danach können die notwendigen Pläne erstellt werden. Im Rahmen der also noch bevorstehenden Planungen besteht immer noch die Möglichkeit, die stadtbildprägende Linden-Ahornreihe gemäß anzupassender Vorgaben großenteils zu erhalten.

Die bestandsbildenden Bäume und somit der Stadtbild prägende Gesamtbestand sind gemäß §3 der Baumschutzsatzung der Stadt Siegen geschützt. Eine Befreiung von diesem Schutz und die Genehmigung zur Fällung war vorab gemäß der Sachlage nicht zu erteilen. Es handelt sich um einen Vorgriff auf eine noch nicht erfolgte Planung.

Stattdessen ist die Stadt Siegen als Eigentümer von Grundstück und Baumbestand gemäß § 4 der Satzung zum Schutz der Bäume verpflichtet. Gem. §6(2) ist die Baumkommission vorab mit der Angelegenheit zu befassen. Dieser Vorgabe ist die Verwaltung jedoch nicht nachgekommen. Zuletzt ist der Umweltausschuss von der Entscheidung der Baumkommission zu unterrichten und muss diese gegebenenfalls beraten. Entsprechend der umweltrechtlichen Vorgabe zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, der auch die Vorgaben einer Baumschutzsatzung nachkommen, ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu prüfen, ob und wie viel von dem geschützten Baumbestand erhalten werden kann. Erst nach Fertigstellung der Ausführungsplanung darf die Freigabe der letztendlich zu fällenden Bäume erfolgen.

Die Baumkommission und der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie sind entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu beteiligen.

Ergebnis der Beratung im Umweltausschuss laut Protokoll: "Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und sieht den in der Anfrage und im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2006 angesprochenen Sachverhalt als erledigt an."
Einstimmig dafür, 1 Enthaltung (CDU), die grüne Vertreterin nahm aus Protest an der Abstimmung nicht teil.

Grüne Geschäftsstelle

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