Siegen, 14.11.2006

Anfrage zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2006
Neuregelungen zur Wahl der Schulleitungen

Sehr geehrte Frau Höpfner-Diezemann,

mit dem neuen Schulgesetz sind Neuregelungen zur Wahl der Schulleitungen in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der Beantwortung einer im Landtag gestellten Anfrage der GRÜNEN und deren Beantwortung (siehe Anlage) ergibt sich für den örtlichen Schulträger Regelungsbedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welches Verfahren zur Entsendung der stimmberechtigten und beratenden VertreterInnen des Schulträgers in die Schulkonferenz soll in Siegen zur Anwendung kommen? Wer entscheidet über das Verfahren?
  2. Wie ist die Weisungsbefugnis gegenüber den VertreterInnen des Schulträgers geregelt?

zur Anlage

zur Antwort der Verwaltung

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