Siegen, 14.11.2006

Anfrage gemäß § 8 der GO zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 23.11.2006
Bejagung von Wasservögeln in den Siegwiesen


Sehr geehrte Frau Strunk,

kürzlich wurde unsere Fraktion von empörten AnwohnerInnen angesprochen, die wiederholt die Jagd auf und den Abschuss von Enten in den Siegwiesen beobachtet haben. Rückfragen bei der Unteren Jagdbehörde ergaben, dass von der derzeitigen Landesregierung die Bejagung auf weitere Vogelarten (z.B. Kormorane) ausgedehnt wurde und die Schonzeiten der Tiere verkürzt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Ist der Stadt die Bejagung von Wasservögeln in den Siegwiesen bekannt und verfügt der entsprechende Jäger (oder die Jäger?) über eine ordnungsgemäße Erlaubnis und Ausstattung (Mitführen eines Hundes)?
  2. Welche Vögel dürfen wann (Jahres- und Tageszeiten) bejagt werden?
  3. Wer erteilt die Genehmigungen?
  4. Welche Gründe sprechen für eine Bejagung der Wasservögel?
  5. Gibt es ein Kataster, in dem Zahl und Ort der erlegten Tiere geführt wird? Wenn ja, wie hat sich die Bejagung der heimischen oder ortsansässigen Vogelarten seit der Gesetzesänderung (vor rund 8 Monaten) entwickelt?
  6. Ist dauerhaft eine Gefährdung bestimmter heimischer Vogelarten (wie z.B. Reiher, Kormorane) durch Interessenskollisionen mit den Sportfischereivereinen auszuschließen?
  7. Gibt es eine Gefährdung der Bevölkerung (Spaziergänger) durch die Bejagung?
  8. Sollte eine Bejagung nicht grundsätzlich weit außerhalb von Wohn- und Spazierbereichen der Bevölkerung stattfinden?

zur Anwort der Verwaltung

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