Siegen, 13.10.2006

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 08.11.2006
Neuwahl des Bürgermeisters


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach derzeitiger Regel dürfen die Bürgermeister einer Kommune ihr Amt lediglich bis zum 68. Lebensjahr ausüben. Auch wenn wir die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung nicht sehen (Minister können z.B. auch viel älter sein), so bedeutet diese NRW-Vorschrift, dass für die Stadt Siegen im Jahr 2007 ein neuer Bürgermeister zu wählen ist. In diesem Kontext fragen wir:

1. Wann wird die Neuwahl des Bürgermeisters 2007 durchgeführt?
Antwort der Verwaltung (in Kurzform): Die Wahl wird vorsorglich für September 2007 vorbereitet. Nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung setzt der Landrat als Aufsichtsbehörde den genauen Termin fest.

2. Gibt es aus Sicht der Verwaltung noch ernsthafte Ansätze in der Landesregierung die Altersbegrenzung aufzuheben?
Antwort: Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, über die Absichten der Landesregierung kann keine Auskunft erteilt werden.

3. Hat die derzeit strittige Amtszeit der zu wählenden Bürgermeister Auswirkungen auf einen möglichen Wahltermin?
Antwort: Nein, zumindest nicht im von der Stadt steuerbaren Bereich.

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