Siegen, 28.06.05


Anfrage gemäß § 9 GO zur Ratssitzung am 06.07.05
hier: Naturschutzgebiet Heiden- und Magerrasen Trupbach


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Stadt Siegen bekannt, dass das FFH-Gebiet „Heiden-und Magerrasen Trupbach“ durch ordnungsbehördliche Verordnung zum 01.08.2004 als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden ist?
2. Ist der Stadt weiterhin bekannt, dass diesbezüglich die EU-rechtlichen Verschlechterungsverbote und die Verpflichtung zur Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen zum Schutz dieser Gebiete gelten?

3. Vorausgesetzt dies ist bekannt, frage ich weiter:

3.1 Wieso ist bis heute keine öffentliche Ausweisung des Gebietes durch eine angemessene Beschilderung im Gebiet erfolgt?
3.2 Was unternimmt die Stadt Siegen, damit der Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde seiner Verpflichtung zum Schutz des Gebietes nachkommt?
3.3 Sind der Stadt u.a. folgende Vorkommnisse bekannt, die vornehmlich deshalb entstehen, weil die Menschen von Kreis und Stadt nicht informiert worden sind, welches Verhalten in einem Schutzgebiet erlaubt ist bzw. welche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen drohen:

- Unerlaubte Errichtung von Feuerstellen und Grillen im Schutzgebiet?
- Freilaufende Hunde und Durchgang von Hundestaffeln während der Brutzeit der Heidelerchen (Rote Liste) außerhalb der Wege?
- Ständige Überflüge von motorbetriebenen Kleinflugzeugen in das Schutzgebiet und über vereinbarte Bereiche hinaus?
- Durchfahren des Gebietes, der Schutzflächen (Heiden- und Magerrasen, Brutstätten) und Biotope durch Motorrad- und Motocrossfahrer?

4. Was hat die Stadt bisher unternommen, um diese Zustände abzustellen und den Kreis auf seine gesetzlich gebotene Pflicht zum Schutz des auf städtischem Gebiet liegenden NSG Heiden- und Magerrasen Trupbach hinzuweisen?
5. Wenn es eine diesbezügliche Kommunikation mit der zuständigen Kreisbehörde gegeben hat, bitte ich um Aufklärung, welche Begründung es für das Zuwiderhandeln gegen die Naturschutzverordnung von dort gibt bzw. welche Maßnahmen der Kreis zum Schutz des Gebietes vorgenommen hat bzw. vorzunehmen gedenkt?

Antwort der Verwaltung in Stichpunkten:

- Eine Beschilderung des Naturschutzgebietes wird vorbereitet. - Kreis hat konkrete Schutzmaßnahmen in Form von Pflegeverträgen mit ortsansässigen Landwirten eingeleitet, zwecks Erhaltung der Offenlandbereiche durch extensive Beweidung, Wiesennutzung und Entbuschungsmaßnahmen. - Die – der Verwaltung bekannten – Zuwiderhandlungen gegen die Naturschutzordnung können nur durch Kontrollen begrenzt werden; dies hat der Kreis mehrfach durchgeführt; im übrigen ist der Kreis Siegen als zuständige Behörde über den Sachverhalt informiert.

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