Siegen, 28.06.05


Anfrage gem. § 9 GO zur Ratssitzung am 06.07.05
hier: Gewerbegebiet Inertstoffdeponie Leimbachtal

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem schon einige Zeit öffentlich über ein mögliches Gewerbegebiet auf der Fläche der Inertstoffdeponie Leimbachtal diskutiert wurde, wurde diese Fläche 2001 Teil des städtischen „Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts", das im gleichen Jahr vom Rat der Stadt beschlossen wurde.

Da die Aktivitäten und der Zeitplan der Verwaltung zur Aktivierung dieser Fläche in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind, fragen wir:

1. Was hat die Verwaltung seit Beginn der öffentlichen Diskussion bis heute unternommen, um dem Ziel, der Errichtung eines Gewerbegebiets, näher zu kommen?

Zusammenfassung der Beantwortung durch die Verwaltung:
Die nach der Grundsatzentscheidung des Rates vom 12.12.2001 entwickelten Planungen der Stadt Siegen wurden zunächst von der Bezirksregierung Arnsberg abschlägig beschieden. Am 23.09.04 erfolgte die Genehmigung der geänderten Pläne.
Ratsbeschluss vom 06.04.05: Änderung der Flächennutzungspläne (Leimbachtal, Martinshardt, Faule Birke und Eisernhardt) zwecks Aufstellung der Bebauungspläne.
Entsprechend dem abfallrechtlichen Bescheid wurde der Betrieb der Deponie am 31.05.05 offiziell beendet. Für die angestrebte Nutzung, insbesondere zur Verkürzung der Nachsorgezeit (10 Jahre) ist die Änderung des Planfeststellungsverfahrens herbei-zuführen. Die Stadt Siegen stimmt sich hierzu mit dem Kreis und den Genehmigungs-behörden der Bezirksregierung ab.
Momentan verhandelt die Stadt Siegen mit den Eigentümern der Liegenschaften (kon-kretes Angebot liegt vor).

2. Welche weiteren wesentlichen Schritte sollen bis wann erledigt werden? Wann ist mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu rechnen?
Antwort: Bis Ende 2005/Anfang 2006 sollen die notwendigen Fachgutachten bearbeitet sein und weitere Grunderwerbsverhandlungen geführt werden. Unter günstigen Voraussetzungen kann das Bauleitplanverfahren Anfang 2006 eingeleitet werden.

3. Wann ist ggfs. mit der Fertigstellung der inneren Erschließung und damit mit der Möglichkeit, auf der Fläche der Inertstoffdeponie tatsächlich Gewerbeimmobilien zu errichten, zu rechnen?
Antwort: Vorausgesetzt, dass mit dem Grundstückseigentümer Einigung erzielt wird und bis Ende 2007 Planungsrecht geschaffen ist, kann die Erschließung und Bebauung anschließend beginnen.

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