Siegen, 27.01.2005


Anfrage zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 03.02.2005
hier: Prüfungspflicht von Abwasserleitungen


Sehr geehrte Frau Strunk,

ich bitte Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 03.02.2005 zu setzen.

Gemäß § 45 der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen bestehende private Abwasserleitungen spätestens bis 2015 auf Dichtheit durch die Grundstückseigentümer/innen geprüft werden. In Wasserschutzgebieten endet die Frist bereits 2005. Für neue Leitungen ist die Dichtheitsprüfung vor Inbetriebnahme durchzuführen. Öffentliche Kanäle müssen bereits bis 2005 auf Dichtigkeit geprüft werden.

Aus Umweltschutzgesichtspunkten ist es wichtig, die Verbreitung von Schadstoffen im Boden und Grundwasser zu vermeiden. Für Betreiber/innen öffentlicher Kanalnetze ist es zudem aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Ziel, den Fremdwasserzufluss aus den Hausanschlussleitungen zu verringern; denn durch den Eintrag von Fremdwasser steigt der Stickstoffanteil im Abwasser, was die Klärleistungen der Kläranlagen stark beeinträchtigt. Dies kann sich unter anderem in einer Erhöhung der Abwassergebühren niederschlagen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil der bereits geprüften Hausanschlüsse in der Gemeinde bzw. im Stadtgebiet?
Stellungnahme der Verwaltung in gekürzter Form: Grundsätzlich gilt: Im Bereich der Stadt Siegen befinden sich keine festgesetzten Wasserschutzgebiete, die bebaut sind, so dass diese Regelung hier nicht greift.
Daher ist zu den Fragen 1 und 2 keine konkrete Angabe möglich.

2. Wie hoch ist der Anteil der nicht geprüften Hausanschlüsse in der Gemeinde bzw. im Stadtgebiet?
Antwort:siehe Antwort zu Frge 1.

3. Sind Gefährdungen des Grundwassers in Siegen erkennbar bzw. bei Kanaluntersuchungen identifiziert worden?
Antwort:Die erkennbaren Gefährdungen mit ihrem Schadenspotential wurden in einer Prioritätenliste ausgewertet und anschließend in das Abwasserbeseitigungskonzept über-nommen.

4. Wie stellt sich bei den städtischen / gemeindlichen Kläranlagen die Problematik des Fremdwassereintrags dar?
Antwort:Der Fremdwasseranteil im Kläranlagenzulauf liegt im gesetzlichen Rahmen.

5. Hat die Stadt ihrerseits als Gebäudeeingentümer im Sinne einer Vorbildsfunktion die Dichtheitsprüfung ihrer eigenen Anschlusskanäle durchgeführt? Wie ist der Kenntnisstand über andere öffentliche Gebäude in Bezug auf die genannte Fragestellung?
Antwort: Dichtigkeitsprüfungen von stadteigenen Anschlusskanälen wurden bisher noch nicht durchgeführt; auch über andere öffentliche Gebäude liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Hat die Stadt / Gemeinde Fremdwasserschwerpunkte ermittelt, bzw. zur Sanierung Fremdwasserkonzepte aufgestellt?
Antwort:Die Beseitigung von Fremdwasserzuflüssen ist entsprechend ihrer Priorität in das Abwasserbeseitigungskonzept eingestellt worden.

7. Wie wird in diesem Zusammenhang die Klärleistung der städtischen / gemeindlichen Kläranlagen im landesweiten Vergleich (Untersuchung des Umweltministeriums/Bewertung der ATV) bewertet?
Antwort:Die Klärleistungen liegen über den gesetzlichen Anforderungen. Zum Teil erfolgte bereits eine Niedrigerklärung einzelner Überwachungswerte. Zur Vergleichsuntersu-chung kann keine Aussage getätigt werden.

8. Wie weit untersucht die Stadt systematisch, in welchen Stadtbezirken bei anstehenden Sanierungen städtischer Kanäle eine integrierte Sanierung auch der Hausanschlüsse sichergestellt werden kann?
Antwort:Die Anlieger werden im Zuge der Kanalbaumaßnahmen auf das Erfordernis und die Möglichkeit der Sanierung hingewiesen.

9. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden verpflichtet, die Dichtigkeit ihrer privaten Abwasserleitungen bis spätestens 2015 bzw. 2005 prüfen und ggf. sanieren zu lassen. Sind die Grundstückseigentümer/innen von der Stadt bereits darüber informiert worden?
Wenn ja, welche Informationswege wurden gewählt?
Stehen Informationen dazu auch im Internet?
Antwort:Bisher erfolgte noch keine allgemeine Information von GrundstückseigentümerInnen; bei Neubauvorhaben wird obligatorisch ein Unternehmernachweis über die ordnungsgemäße Dichte privater Hausanschlussleitungen eingefordert.

10. Wie soll das Ziel dichter Anschlusskanäle bis 2005 bzw. 2015 in Siegen erreicht werden?
Antwort:Information soll erfolgen über örtliche Presse, Homepage der Stadt Siegen, In-formationsbroschüren.

11. Gibt es von Seiten der Stadt ein Konzept zur Unterstützung der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer? Wenn ja, was sieht dieses Konzept vor?
Antwort:Technische Informationen und Sanierungsverfahren sollen auf der Homepage der Stadt Siegen abgerufen werden können. Für Rückfragen stehen Ansprechpartner des Entsorgungsbetriebes zur Verfügung.

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