Siegen, 24.02.05

Anfrage zur nächsten Ratssitzung am 02.03.05
Kindertageseinrichtungen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

JHA und HFA haben die Vereinbarung zur freiwilligen Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Siegen beschlossen. Hintergrund ist die „dramatische Finanzsituation der Evangelischen Kirche“ (Zitat in der Vorlage 226/2005).

In der Vorlage gibt es allerdings keine Belege für diese Behauptung.

Wir möchten bezüglich der Problemlage mehr Klarheit und bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Kirchengemeinden gibt es in der Stadt Siegen und wie viele dieser Kirchengemeinden unterhalten Kindertageseinrichtungen mit jeweils wie vielen Gruppen?
Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung (Zusammenfassung): 12 Kirchengemeinden tragen 28 Kindertagesstätten, das sind insgesamt 66 Gruppen.

2. Wie hoch ist die prozentuale Belastung der einzelnen Kirchengemeindehaushalte durch den Betrieb von Kindertageseinrichtungen?
Antwort: Die Belastung der einzelnen Kirchengemeinden an dem Anteil der ihr zufließenden Kirchensteuer beträgt zwischen 21,76% und 58,34%.
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3. Liegen der Stadt Zahlen der einzelnen Kirchengemeinden vor, die den Status „finanzschwacher Träger“ rechtfertigen? Wenn ja, warum liegen diese Zahlen nicht dem Rat vor?
Antwort: Konkrete Zahlen sind nicht vorhanden; die Verleihung des Status „finanzschwacher Träger“ ist antragsabhängig.

4. Wie haben sich in den letzten 10 Jahren die Kirchenmitgliedszahlen in der Ev. Kirche von Westfalen und die entsprechenden Kirchensteuereinnahmen entwickelt?
Antwort: Die Anzahl der Gemeindemitglieder des Kirchenkreises Siegen betrug 1993 – 156.726, 1999: 145.966 (466,9 Mio.), 2005: 137.811 (385,0 Mio./veranschlagt) und 2010 (ge-schätzt): 131.811 Mitglieder. Die Beträge in Klammern bezeichnen das Kirchensteueraufkommen der Ev. Kirche von Westfalen.

5. Gab es im Verlauf der Verhandlungen den Versuch eines internen Finanzausgleichs in dem Sinne, dass Gemeinden mit wenig oder gar keinen Kindergartengruppen die Gemeinden unterstützen, die einen hohen Kindergartengruppenanteil haben?
Antwort: Mit der Vereinbarung übernimmt der Kirchenkreis Siegen für die Kirchengemeinden in Siegen die Verpflichtung, dass die verbleibenden 61 Tagesstättengruppen weitergeführt werden. Der Ausgleich zwischen den einzelnen Gemeinden ist Sache des Kirchenkreises.

6. Wie kommt man gerade auf die Zahl von 26 zusätzlich zu finanzierenden Gruppen?
Antwort: Dies ist die Zahl der Gruppen, die ohne eine erweiterte freiwillige Förderung durch die Kirchengemeinden nicht mehr finanzierbar gewesen wären.

7. Werden, da es sich um die Zahlung von freiwilligen Leistungen handelt, die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Siegen zur Anwendung gebracht, wie dies beispielsweise bei anderen Trägern (z.B. Elterninitiativen) üblich ist?
Antwort: Für alle freiwilligen Förderungen gelten die gleichen Anwendungskriterien. Die Zweck-mäßigkeit der Zuschussgewährung muss jeweils kritisch hinterfragt werden.

8. Wie wird sichergestellt, dass der Zuschuss auch für die Finanzierung der einzelnen Kindergartengruppen verwendet wird, wenn laut Vertrag auf einen Einzelnachweis über die Mittelverwendung verzichtet wird?
Antwort: Durch rechtsverbindliche Erklärung über die vertragskonforme Mittelverwendung. Au-ßerdem gibt es ein städtisches Prüfrecht.

9. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass kirchliche MitarbeiterInnen besser bezahlt werden als MitarbeiterInnen bei finanzschwachen Trägern, beispielsweise im Bereich der Ergänzungskräfte?
Antwort: Anerkennungsfähig sind lediglich Personalkosten unter Berücksichtigung der jeweiligen (verschiedenen) Tarifverträge.

Die Beantwortung unserer Anfrage durch die Verwaltung efolgte zum Zusammenhang mit der Beratung des Tagesordnungspunkte "Vereinbarung zur freiwilligen Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft evangelischer Kirchengemeinden in der Stadt Siegen". Es folgt eine kontroverse Diskussion. Abstimmungsergebnis: 32 Stimmen für den Abschluss der Vereinbarung, 29 dagegen, 2 Enthaltungen.

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