Siegen, den 22.03.2005


Antrag gem. § 9 der GO des Rates der Stadt Siegen zur Ratssitzung am 06.04.05
Kürzung der Abschlagszahlungen für Gas durch die Stadt Siegen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 06.04.05 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Siegen bezahlt bis auf weiteres Abschlagszahlungen für den Gasverbrauch ihrer Liegenschaften nur auf der Basis der bis zum 31.12.2004 gültigen Gastarife.
Dieser Beschluss gilt gleichzeitig als Weisungsbeschluss für die Mitglieder des Auf-sichtsrats der KEG.

Begründung

Ausgelöst durch die Wellen von Gaspreiserhöhungen bei den Gasversorgern im Herbst 2004 und zum Anfang des Jahres 2005 hat sich bundesweit eine Bewegung von Bürgerinnen und Bürgern gebildet, die nicht mehr bereit sind, überteuerte Gaspreise zu bezahlen.
Ihre Argumentation beruht u. a. darauf, dass die verlangten Gaspreise „unbillig" im Sinne von § 315 BGB sind. ( Weitere Informationen dazu unter www.energiepreise-runter.de im Internet )
Wenn die Gasversorger diese Argumentation nicht teilen, haben sie die Möglichkeit, ihre Kunden zu verklagen, im Prozess ihre Kalkulationsgrundlagen offen zu legen und so eine gerichtliche Entscheidung über die Angemessenheit der von Ihnen verlangten Gaspreise herbeizuführen.
Obwohl sich inzwischen bundesweit nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher mehr als 200 000 Menschen an dieser Aktion beteiligen, gibt es bisher noch keine entsprechenden Prozesse und kein Urteil, das die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen bestätigt.

Auch die Siegener Vorsorgungsbetriebe verhalten sich zurückhaltend und akzeptieren die von ihren Kunden vorgenommenen Kürzungen der Abschlagszahlungen. (Siehe dazu die Kopie eines Briefes der SVB als Anlage )
Auch der Rat der Stadt Siegen hält bekanntlich die von den SVB vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für überzogen und fasste einen Weisungsbeschluss, um diese zu verhindern. Durch das Fehlverhalten eines Vertreters der Stadt Siegen kam es dann aber doch zu dieser Preiserhöhung zum 15.11.2004 und durch Nichtausübung des Weisungsrechts durch den Rat zu einer weiteren zum 01.01.2005.

Die Stadt Siegen ist als Haushaltssicherungsgemeinde gehalten, alle sich bietenden Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu senken, auch auszunutzen. Vor dem Hintergrund, dass die vorgenommenen Preiserhöhungen offensichtlich gerichtlich überprüft werden müssen, ist es nicht vertretbar, die erhöhten Abschlagszahlungen weiterhin zu leisten.

Beratungsergebnis
Mehrheitlich dagegen, (6 grüne Stimmen dafür, 0 Enthaltungen)

Grüne Geschäftsstelle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
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