Siegen, den 22.03.2005

Antrag gem. § 9 der GO des Rates der Stadt Siegen
Bahnflächen für die Stadtentwicklung nutzen - Beteiligung der Stadt Siegen am Bahnflächenpool NRW



Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt eine Liste der derzeit ungenutzten Liegenschaften und Immobilien der DB AG, die möglicherweise zukünftig frei werdenden Immobilien der DB AG und den derzeitigen Planungsstand bzw. Gesprächsstand mit der DB AG jeweils darzulegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Bericht über den aktuellen Stand der Gespräche und der Fördersituation hinsichtlich einer neuen Bahnunterführung bzw. Bahnüberführung am Siegener Hauptbahnhof darzustellen.

3. Die Stadt Siegen nimmt zukünftig am „NRW-Forum Bahnflächen“ teil und wird dort Mitglied. Der dafür nötige Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1000 € wird im laufenden Haushalt bereitgestellt.

4. Die Stadt Siegen strebt an, bei einer möglichen dritten Auflage des Bahnflächenpools NRW mit den Flächen im Stadtgebiet Siegen berücksichtigt zu werden. Dazu soll eine Vorklärung mit dem zuständigen Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW sowie der BEG (Bahnflächenentwicklungsgesell-schaft) hergestellt werden.

Begründung

Zum Teil werden Flächen und Gebäude auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG in Siegen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt. Eine Entwicklungsoption von Seiten der Stadt ist bisher nicht ernsthaft angegangen worden, da sich die Gebäude und Grundstücke im Eigentum der Deutschen Bahn AG bzw. einer ihrer Tochterunternehmen befinden. Von Seiten der DB lässt sich ein schlüssiges Entwicklungskonzept für die vorhandene Situation nicht erkennen. Eine positive Stadtentwicklung für Siegen wird durch die genannten Umstände gestört, obwohl gerade das Bahnhofsumfeld sehr unattraktiv ist und dringend einer städtebaulichen Veränderung bedürfte.

Die Liegenschaften sind jeweils am Bahnhof Eiserfeld, Bahnhof Siegen, Bahnhof Weidenau, Bahnhof Siegen-Ost und Bahnhof Hüttental-Geisweid zu identifizieren.

Um die Möglichkeit zur Stadtentwicklung in Bezug auf ungenutzte Bahnimmobilien zu verbessern, hat das Land in den letzten Jahren verschiedene Möglichkeiten geschaffen:

I. Die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG)

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland gemeinsam mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) eine Gesellschaft zur Entwicklung von Bahnflächen gegründet. Die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG) ist für 100 Kommunen zentraler Ansprechpartner, um Bahnareale optimal zu entwickeln. Sie kann auf 20,45 Mio. EUR Fördermittel zurückgreifen, um die Entwicklung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnflächen durch eine Planungs- und Aufklärungsoffensive einzuleiten. Gleichzeitig besitzt sie die Vollmacht der DB AG, die Grundstücke in ihrem Namen zu veräußern.
Aufgabe der BEG ist es, auch solche Flächen zu entwickeln, für die es bislang keine Perspektiven gab, überhaupt für neue Wohnungen, Handel oder Gewerbe genutzt zu werden. Das Land sieht in der BEG einen wichtigen Baustein, die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu forcieren.

Die BEG sichert den Kommunen ein kooperatives und transparentes Vorgehen zu. Städte und Gemeinden haben bei der Veräußerung der Liegenschaften das Recht des ersten Zugriffs zum Marktwert. Planungen und Untersuchungen werden von der BEG finanziert, ohne dass Städte und Gemeinden - wie bei anderen Förderprogrammen üblich - hierfür einen Eigenanteil aufbringen müssen.


II. Der BahnflächenPool NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Land) und die DB AG haben am 11. April 2002 die Rahmenvereinbarung zur Einrichtung des BahnflächenPools NRW unter-zeichnet. Der BahnflächenPool NRW umfasst „Liegenschaftspakete", die nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigte Areale der Bahn bündeln. Der Landtag hat 20,45 Mio. Euro für den BahnflächenPool bereit gestellt. Die BEG verwaltet diese Mittel. Im Falle der erfolgreichen Vermarktung des ersten Paketes wollen Bahn und Land weitere Liegenschaftspakete bilden.
Die Bereitstellung dieser Mittel ist als Leistungsversprechen des Landes in drei Verträgen enthalten und haushaltsrechtlich abgesichert. Rückflüsse von Fördermitteln im Zuge der Veräußerung von Grundstücken fließen unmittelbar in den entsprechenden Titel des Landeshaushalts zurück und sind für die Zwecke des BahnflächenPools NRW gebunden.

Die Fördermittel des Landes sind vor allem zur Finanzierung von Planungsverfahren, gutachterlichen Ermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgesehen. Sie dürfen nach der Rahmenvereinbarung allerdings nicht dazu verwandt werden, die Kosten der Aufbereitung und Erschließung von Flächen und der Errichtung bzw. des Umbaus von Gebäuden zu finanzieren. Hierfür können die Kommunen und - in besonderen Einzelfällen Dritte - beim Land Förderhilfen nach der jeweils gültigen Fassung der Förderrichtlinien beantragen. Im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten kommen insbesondere Mittel der Stadterneuerung zur Aufbereitung, Herrichtung und Erschließung von Brachflächen und zur Herrichtung von erworbenen Empfangsgebäuden in Betracht.

III. Das Forum Bahnflächen NRW

Das Forum Bahnflächen NRW ist ein bundesweit einmaliges Gemeinschaftsprojekt aller maßgeblichen Akteure, die bei der Aktivierung von entbehrlichen Bahnflächen und Bahnhöfen eine Rolle spielen. Seine Gründung im Dezember 2000 ist Teil der Initiative des Städtebauministeriums „Bahnflächen und Bahnhöfe zur Stadt machen“

Die gemeinsame Trägerschaft durch
  das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
  die Deutsche Bahn AG
  das Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
  die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
ist das entscheidend Neue und gleichzeitig der Garant für eine erfolgreiche Umsetzung der gesteckten Ziele.

Das Forum Bahnflächen NRW bildet die Plattform für alle beigetretenen Städte und Gemeinden, spezifische Informationen zur Bahnflächenthematik zu erhalten und auszutauschen, direkte Ansprechpartner zu finden, konkrete Lösungen zu erarbeiten, aber auch Fragen zur Förderung zu behandeln.

Die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist die Basis, um neue Verfahren und Ansätze zu etablieren, bei denen die Ansprüche aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Durch die Bündelung von Kompetenz lassen sich für die große Zahl der betroffenen Städte und Gemeinden Lösungen erzielen. Eine umfassende Breitenwirkung und zeitliche Straffung wird durch die Generalisierung von Verfahren möglich - eine einzelne Lösung muss auf den anderen Fall übertragbar sein oder eine deutliche Hilfestellung bieten.

IV. Förderung

Städtebauförderung
Die Landesregierung (MSWKS) unterstützt - im Sinne des nachhaltigen und flächensparenden Städtebaus - Projekte der Innenentwicklung vorrangig. Unter dem Leitmotiv „Bahnflächen und Bahnhöfe zur Stadt machen“ werden insbesondere Projekte zur Mobilisierung großflächiger Bahnbrachen sowie Projekte zur gesamten städtebaulichen und verkehrstechnischen Entwicklung der Bahnhöfe und ihrer direkten Umfelder gefördert.

Die Erfahrung zeigt, dass zur Reaktivierung der Bahnflächen und zur Entwicklung der Bahnhöfe und ihrer Umfelder eine umfassende Zielabstimmung und Grundlagenermittlung erforderlich ist, bevor konkrete Planungen begonnen werden können. Zudem sind viele Kommunen denselben komplexen rechtlichen und verfahrenstech-nischen Rahmenbedingungen der Bahnhofsentwicklung ausgesetzt. Aus diesen Gründen werden einleitende und fallbezogene Moderations- und Koordinationsverfahren sowie die Organisation des Erfahrungsaustauschs zur Bahnflächen- und Bahnhofsentwicklung im Rahmen des Forum Bahnflächen unterstützt.

Durch die frühzeitige Klärung der ökonomischen, technischen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die gemeinsame Zielvereinbarung aller Partner im Rahmen der Moderations- und Koordinationsverfahren soll eine effektive und realisierungsorientierte Vorbereitung der eigentlichen städtebaulichen und verkehrstech-nischen Planungsverfahren erfolgen.

Im Rahmen der Förderichtlinien Stadterneuerung vom 30. Januar 1998 werden die Entwicklung der Bahnhöfe und ihrer Umfelder sowie die Aktivierung großflächiger Brachen gezielt durch Investitionskostenzuschüsse unterstützen. Beurteilungsgrundlage für eine Förderung ist ein integriertes und wirtschaftlichkeitsorientiertes Handlungskonzept, das sowohl städtebauliche, verkehrstechnische und auch öko-nomische Belange berücksichtigt und mit allen Partnern abgestimmt ist. Förderfähig sind unter anderem die Herrichtung und Entwicklung von Bahn- und Gewerbebrachen, die städtebauliche Gestaltung von Plätzen, die Aufwertung der Anbindung an Innenstädte, die Schaffung qualifizierter Stadtteilverbindungen sowie die Sanierung und Entwicklung von Empfangsgebäuden.

V. Was für Siegen zu tun ist

Das BahnflächenPool-Programm ist zur Zeit mit dem laufenden 2. Paket und derzeit 105 beteiligten Kommunen „geschlossen“. Ob ein 3. Paket geschnürt wird, hängt von den deutlichen Bemühungen auf kommunaler und politischer Ebene ab.

Um überhaupt eine Chance zu haben, bei einem optionalen 3. Paket beteiligt zu werden, muss sich die Stadt Siegen mit dem „Forum Bahnflächen NRW“ in Verbindung setzen, dort Mitglied werden und einen Moderationsprozess durchlaufen.


Beratungsergebnis

Der Antrag wird einstimmig an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur weiteren Beratung überwiesen.

Nach erneuter Beantragung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wird am 15.03.2006 entschieden: "Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften des Rates der Stadt Siegen kommt einstimmig überein, dass keine Notwendigkeit für eine Beschlussfassung in dieser Angelegenheit gegeben ist."
Es wird keine Notwendigkeit für einen solchen Antrag gesehen, da dies zum laufenden Geschäft der Verwaltung gehöre.

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