Siegen, 22.11.04


Anfrage zur Sitzung des HFA der Stadt Siegen am 08.12.2004
Bäume nahe der Baustelle Sieg-Carré

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,

im Bereich der Baustelle Sieg-Carré, Siegen-Bahnhof, sollen zwei markante und gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Siegen vom 28.11.2001 geschützte Bäume erhalten werden. Hierbei handelt es sich um eine Pappel, vermutl. Kanadische- oder Bastardpappel (Sammelart Populus x canadensis), und um eine Platane (Platanus x hispanica).
 Im unmittelbaren Umfeld dieser beiden Baumindividuen besteht inzwischen seit einiger Zeit eine 8 bis 10 Meter tiefe Baugrube, für die der Grundwasserspiegel erheblich abgesenkt werden musste.
Beide Bäume wachsen optimal auf Auenstandorten, die Pappel speziell in der wechselnassen Weichholzaue. Gerade der letztgenannte Baum, der mächtigste und ortsbildprägendste der beiden, steht weniger als 10 Meter vom Rand der Baugrube entfernt. Eine Schädigung des Wurzelsystems beider Bäume, insbesondere der feuchtigkeitsbedürftigen Pappel, ist infolge Wassermangel auch in der Vegetationsruhe zu befürchten.
Es besteht gem. § 4(1) der Baumschutzsatzung das Verbot der Schädigung der Bäume, insbesondere nach § 4(2)b auch die Vorgabe der Vermeidung von Einwirkungen auf den Wurzelbereich durch Abgrabung und Ausschachtung.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

1. Ist der Verwaltung diese Problematik bekannt?
Beantwortung durch die Verwaltung in gekürzter Form: Ja.

2. Wer ist hier verantwortlich für den Baumschutz (Grundstückseigentümer)?
Antwort: DieSparkasse Siegen.

3. Ist der verantwortliche Grundstückseigentümer ggf. über den Sachverhalt informiert?
Antwort: Ja.

4. Wurden die am Tiefbau beteiligten Unternehmen von den Baumschutzvorgaben unterrichtet (vgl. bestehende Absprachen mit der Baumschutzkommission).
Antwort: Ja.

5. Wenn ja: Welche konkreten Maßnahmen (Bewässerungsvorkehrungen) wurden für den Erhalt der Bäume über den Schutz der oberirdischen Teile hinaus eingeplant oder schon durchgeführt?
Antwort: Es wurden diverse Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 durchgeführt (Spundung, Bauzaun). Eine Bewässerung ist erst bei extrem trockenen Witterungsverhältnissen über den Winter erforderlich. Die Verwaltung hat den Bauherrn darauf hingewiesen, dass dies jedoch mit Beginn der Vegetationszeit (Anfang April) erforderlich ist. Mit der Beobachtung und Einleitung der entsprechenden Bewässerungsmaßnahmen ist ein externer Landschaftsarchitekt beauftragt.

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