Siegen, 21.07.2004

Antrag zu TOP 14 der Sitzung des Rates am 21.07.2004
Aufhebung des Sargzwangs


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den folgenden Antrag auf die
Tagesordnung der heutigen Ratssitzung zu setzen.

Beschlussvorschlag
1. §9 Absatz 1 wird folgendermaßen ergänzt: Ausnahmsweise ist die Bestattung ohne Sarg zugelassen, wenn nach den Grundsätzen oder Regelungen der Glaubensgemeinschaft, der die oder der Verstorbene angehört hat, eine Bestattung ohne Sarg vorgesehen ist. In diesem Fall ist der Leichnam in ein Leinentuch aus Stoff vollständig einzuwickeln.

2. §8 Absatz 2 wird folgendermaßen ergänzt: Erdbestattungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tode durchgeführt werden, im Falle einer Bestattung ohne Sarg innerhalb von 4 Tagen..

Begründung
Die Achtung vor fremden Kulturen und den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer Menschen gehört zu den tragenden Säulen unserer Kultur.
Folgerichtig bestimmt auch §7 Absatz 2 Landesbestattungsgesetz NRW: "Soweit möglich, sind Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Bestattungen unter Berücksichtigung des Empfindens der Bevölkerung und der Glaubensgemeinschaft, der die zu Bestattenden angehörten, vorgenommen werden können."

Unsere Nachfrage, welche zwingenden Gründe die Verwaltung veranlassen, bei der Novellierung der Friedhofssatzung die Beibehaltung des Sargzwangs vorzuschlagen, führte trotz umfangreicher mündlicher Erläuterungen der Verwaltung zu keinen greifbaren Ergebnissen. Vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel die Stadt Kreuztal gerade die Aufhebung des Sargzwangs beschlossen hat, sind solche Gründe auch kaum vorstellbar.

Unser Beschlussvorschlag zu §9 lehnt sich daher an die Formulierung der Stadt Kreuztal an, während der Vorschlag zu §8 darüber hinaus geht, um den von der Verwaltung geäußerten hygienischen Bedenken Rechnung zu tragen.

Beratungsergebnis:

Mehrheitlich dagegen, 8 Stimmen dafür

Grüne Geschäftsstelle

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