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Siegen, den 10.12.2004


Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 15.12.2004,
zu TOP 13 „Weisungsrecht des Rates der Stadt Siegen gegenüber Vertretern der Stadt Siegen im Aufsichtsrat der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH zur Sitzung am 16.12.2004“


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 13 öffentliche Sitzung der 3. Sitzung des Rates am 15.12.2004 zur Abstimmung zu stellen:


Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Siegen beschließt folgenden Weisungsbescheid: Die Vertreter der Stadt Siegen im Aufsichtsrat der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH werden angewiesen, einer Erhöhung der Erdgas- und Wärmeabgabepreise zum 01.01.2005 nicht zuzustimmen.


Die Begründung erfolgt mündlich.

 

Ergebnis der Beratung im Ausschuss: Nach Diskussion im Rat wird der Antrag wie folgt abgestimmt: Der Rat der Stadt Siegen erteilt gegenüber den Vertretern der Stadt Siegen im Aufsichtsrat der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH für die Sitzung am 26. Oktober 2004 zum Tagesordnungspunkt 2 "Neufassung der Erdgas- und Wärmeabgabepreise im Versorgungsgebiet der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH ab 15. November 2004" die Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NW, einer Preiserhöhung zum gegenwärtigen Zeitpubkt nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür, keine Enthaltung.

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