Siegen, 30.09.2003


Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 08.10.2003;
TOP 4.3: Gestaltung und Erweiterung des Parkhauses Morleystraße

Beschlussvorschlag

Die von der Sparkasse erarbeiten Baupläne sind nach den Beratungen im Beirat für Stadtgestaltung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
Bei der Planung des Parkhauses sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen :
1. Ein Fußweg entlang der Sieg muss möglich sein.
2. Die Fassade sollte ansprechend und aufgelockert gestaltet werden.
3. Die Dachfläche muß in ökologisch sinnvoller Weise, z.B. durch Dachbegrünung oder die Installation einer Photovoltaik-Anlage genutzt werden.
4. Bei der Planung der Zu- und Abfahrten zum Parkhaus ist die sichere Führung des überregional bedeutsamen Sieg-Radwegs zu berücksichtigen.
5. Verträge aller Art zwischen der KEG und der Sparkasse werden erst nach Genehmigung der Baupläne durch den Rat abgeschlossen.
6. Dieser Beschluss des Rates gilt als Weisungsbeschluss gegenüber den Mitgliedern
des Aufsichtsrats der KEG.


Begründung

Im Zuge der Umsetzung des Projekts Sieg-Carré plant die Sparkasse Siegen als erste Maßnahme die Erweiterung des im Besitz der KEG befindlichen Parkhauses Morleystraße.
Hier besteht Baurecht, d.h. bei "normalem" Ablauf des Verfahrens würde die Sparkasse einen Bauantrag stellen, der ohne die Beteiligung städtischer Gremien und der Öffentlichkeit genehmigt werden muss. Über das Zusammenwirken zwischen Sparkasse und KEG (gemeinsame Erschließung des erweiterten Parkhauses über die vorhandenen Spindeln) würde dann im nicht öffentlich tagenden Aufsichtsrat der KEG entschieden.
Dieses Verfahren erscheint uns nicht geeignet, gestalterische Fehlentwicklungen in diesem städtebaulich höchst sensiblen Bereich im unmittelbaren Umfeld des Apollo-Theaters zu vermeiden.
Dadurch, dass eine Erschließung der von der Sparkasse geplanten neuen Parkplätze über das städtische Parkhaus erfolgen soll, hat die Stadt erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung dieses Baukörpers, die aus unserer Sicht auch genutzt werden sollten.
Aus diesen Gründen schlagen wir die im Beschlussvorschlag beschriebene Vorgehensweise vor.

Ergebnis der Behandlung im Rat

Der Antrag wird an den Bauausschuss überwiesen.

Bauausschuss

In der Diskussion werden unsere Argumente abgewiesen und in der folgenden Abstimmung nicht berücksichtigt.

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