Siegen, den 22.01.2003

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 05.02.2003
Frühzeitige Information der von KAG-Beiträgen betroffenen Anwohner

Beschlussvorschlag
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger in Bauangelegenheiten werden mindestens dahingehend ergänzt, dass Beteiligte, die zur Zahlung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz KAG herangezogen werden sollen, auf das Verfahren und die Planungen rechtzeitig schriftlich hingewiesen werden. Informiert werden sollen darüber hinaus auch alle unmittelbaren Anwohner, auch wenn sie nicht zur Zahlung von KAG Beiträgen verpflichtet sind.

Begründung
In der Bausache „Kreisel Brüderweg“ sind die gesetzlichen Vorschriften zur Bekanntmachung der Baumaßnahme von der Verwaltung offenkundig  eingehalten worden. Trotzdem waren viele Bürgerinnen und Bürger nicht oder nur sehr vage über die Planungen informiert. Informationen über mögliche Kosten für die Anwohner fehlten nach unserer Kenntnis gänzlich, obwohl für die gesamte Baumaßnahme Brüderweg/Oststraße Anliegerbeiträge in Höhe von 487 000 € erwartet werden.
Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass die Bürgerschaft künftig frühzeitig über Planungen und die Höhe möglicher Anliegerbeiträge in einem persönlichen Anschreiben informiert werden soll. Dies vermeidet Missverständnisse, Gerüchte und gibt auch den Anwohnern eine gewisse Planungssicherheit. Darüber  hinaus gewährleistet ein solches Verfahren, dass Bedenken und Änderungswünsche rechtzeitig eingebracht werden können.
Eine Möglichkeit, in diesem Sinne größere Bürgernähe zu praktizieren, bietet der von der Verwaltung geplante Ausbau der Alten Freudenberger Straße. Hier soll immerhin ca. 1/5 der Baukosten durch KAG-Beiträge in Höhe von 216 000 € refinanziert werden.

 

Ergebnis der Behandlung im Rat:

H. Schneider beantragt Schluss der Debatte. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt, mit den Gegenstimmen der Grünen. Abstimmung über unseren Antrag: Mehrheitlich dagegen, 5 dafür, 0 Enth.

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