Siegen, 16.04.03

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 30.04.2003
Bebauungsplan Giersberg-Ost
hier: Sachstand zu den Verfahren auf Zulassung von Ausnahmen nach
§ 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen dem Naturschutzbund e.V. und der Stadt Siegen bzw. dem Kreis Siegen-Wittgenstein um Art und Umfang der nach § 62 Landschaftsgesetz NW vorhandenen Biotope im geplanten Bebauungsgebiet Giersberg-Ost wurde vom Verwaltungsgericht Arnsberg in Übereinstimung mit beiden Gutachtern (LÖBF und Nowak) bereits Ende 2002 das Biotop Nr. GB 5114-0001-2002 („Pferdeweide“) festgestellt. Während über weitere vom NABU festgestellte Flächen ein weiteres Gutachten befinden wird, ist o.g. Biotop allseitig unstrittig und hierfür muss ein ordnungsgemäßes Verfahren auf Zulassung einer Ausnahme nach § 62 LG NW durchgeführt werden. Insofern stellen wir folgende Fragen zum Sachstand:

1. Wurde inzwischen ein Verfahren auf Zulassung einer Ausnahme nach § 62 LG NW für das Biotop Nr. GB 5114-0001—2002 (Pferdeweide) in Angriff genommen bzw. durchgeführt?
2. Wenn ja: Wann und mit welchem Zwischenergebnis?
3. Wurden die Naturschutzverbände beteiligt?
4. Wenn nein: Warum wurde bisher kein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 62 LG NW für o.g. Biotop gestellt, obwohl diese Fläche unstrittig von den Gutachtern beider Seiten (LÖBF und vom NABU) als § 62er-Biotop festgestellt wurde und auch das Verwaltungsgericht Arnsberg dies i.R. der Verhandlung Ende 2002 entsprechend ausgeführt hat?
5. Wenn bisher kein Antrag auf Ausnahme nach § 62 LG NW gestellt wurde: Wann hat die Verwaltung vor, dies für o.g. Biotop zu tun?

 

Zusammenfassung der Beantwortung

Ob ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gestellt wird, hängt vom Fortgang der Untersuchungen und den Feststellungen des Gerichts ab.

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