12.12.2003

Anfrage gem. § 8,2 GO zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 17.12.2003

Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Bürgern über die lange Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen.

Stimmt es, dass die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen teilweise über ein Jahr und länger dauert? Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

Wohngeld wird in der Regel von Menschen mit geringem Einkommen oder Sozialhilfeempfängern beantragt. Diese Menschen sind existenziell auf das Wohngeld angewiesen. Eine lange Bearbeitungsdauer bedeutet auch, dass diese Menschen in weitere Notlagen geraten, z. B. durch Wohnungsverlust, da sie ihre Miete nicht zahlen können, oder sich weiter ver- bzw. überschulden müssen.

Liegen der Stadt Siegen Erkenntnisse vor, ob es in der Vergangheit zu solchen oder ähnlichen Fällen gekommen ist?

Zusammenfassung der Beantwortung im Rat

Stellungnahme Beigeordneter Mues (Zusammenfassung)
-   Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 4-5 Monaten, in speziellen Fällen auch länger
-   Bearbeitung wurde durch neues Antrags- und Bewilligungsverfahren komplizierter

Im Jahr 2003 hat eine Organisationsuntersuchung durch den Fachbereich 2 stattgefunden. Dieses Ergebnis und die daraus folgenden Schritte seien abzuzwarten.

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