Anfrage zur Sitzung des Rates am 21.12.2022

In NRW gibt es für Säuglinge, die nach der 24. Schwangerschaftswoche versterben oder ein Gewicht von mehr als 500g zum Zeitpunkt ihres Todes haben, keine Bestattungspflicht für die Eltern. Daraus folgt, dass es auch keinerlei finanzielle Unterstützung für Eltern gibt, die von ihrem Bestattungsrecht Gebrauch machen wolle, sich aber keine Individualbestattung leisten können.

Auf dem Lindenbergfriedhof in Siegen befindet sich ein Gräberfeld für Sammelbestattungen für Fehlgeburten (Tod vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500g Körpergewicht) und Totgeburten (Tod nach der 24. Schwangerschaftswoche oder über 500g Körpergewicht). Siehe auch die Berichterstattung in der Siegener Zeitung vom 02.11.22, Seite 4, und 03.12.22, Seite 6.

Hierzu haben wir folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der Ratssitzung am 21.12.22 bitten:

  1. Wie viele als Fehlgeburten eingeordnete Föten, bei denen die behandelnde Klinik die Bestattungspflicht hatte, wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf dem dafür vorgesehenen Gräberfeld beigesetzt?
  2. Wie viele als Totgeburten eingeordnete Föten, bei denen die behandelnde Klinik die Bestattungspflicht hatte, wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf dem dafür vorgesehenen Gräberfeld beigesetzt?
  3. In wie vielen der o.g. Fäll haben die Eltern von ihrem Bestattungsrecht Gebrauch gemacht?
  4. Wie lang ist die Mindestliegezeit für auf dem o.g. Gräberfeld bestattete Föten/Kinder?
  5. Wie oft kam es 2020, 2021 und 2022 zu einer Kostenübernahme durch die Stadt Siegen bei Säuglings-beerdigungen (erstes Lebensjahr)?
  6. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Kostenübernahmen aus 5.?

Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Siegen


Martin Heilmann
Stadtverordneter                                          

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