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Anfrage zur Sitzung des Rates am 21.12.2022
In NRW gibt es für Säuglinge, die nach der 24. Schwangerschaftswoche versterben oder ein Gewicht von mehr als 500g zum Zeitpunkt ihres Todes haben, keine Bestattungspflicht für die Eltern. Daraus folgt, dass es auch keinerlei finanzielle Unterstützung für Eltern gibt, die von ihrem Bestattungsrecht Gebrauch machen wolle, sich aber keine Individualbestattung leisten können.
Auf dem Lindenbergfriedhof in Siegen befindet sich ein Gräberfeld für Sammelbestattungen für Fehlgeburten (Tod vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500g Körpergewicht) und Totgeburten (Tod nach der 24. Schwangerschaftswoche oder über 500g Körpergewicht). Siehe auch die Berichterstattung in der Siegener Zeitung vom 02.11.22, Seite 4, und 03.12.22, Seite 6.
Hierzu haben wir folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der Ratssitzung am 21.12.22 bitten:
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Siegen
Martin Heilmann
Stadtverordneter
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
Löhrstr.12, 57072 Siegen
0271 / 38750662
stadtverband@ gruene-siegen.de