Fahrradwegenetz 2025

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 23.06.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 23.06.2021 zu setzen und zu beraten:

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, bis zum IV. Quartal 2021 einen detaillierten und mit konkreten Daten versehenen Plan für Radwege-Achsen auf dem Siegener Stadtgebiet in Nord-Süd- und in Ost-West-Richtung vorzulegen, inklusive Kostenschätzung. Dabei sind auch die Erfordernisse bezüglich zusätzlicher Planstellen und finanzieller Mehrausgaben oder die Vergabe von Leitungen an Dritte darzulegen.
  2. Da auch der Kreis Siegen Wittgenstein hier in Teilbereichen plant, wird die Verwaltung beauftragt, den dortigen Planungsstand zum IV. Quartal 2021 zu ermitteln und darzustellen.

Begründung
Der Rat hat am 26.02.2020 nachfolgenden Punkt aus unserem Klimaantrag beschlossen:
„Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 auf den Hauptachsen Nord/Süd und Ost/West durchgängige Fahrradwege zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, hier für Detailplanungen (ggf. auch mittels einer externen Vergabe) mit einer Kostenschätzung bis zum 3. Quartal 2020 vorzulegen. Wo möglich sollen die Radwege getrennt vom Kfz-Verkehr auf mindestens 3 m breiten, asphaltieren und kreuzungsarmen Routen verlaufen. Sofern Kfz-Straßen benutzt werden, streben wir auf stark durch Autos befahrenen Routen mindesten 2 m breite geschützte Radwege an.

Nebenstraßen sollen, wo sinnvoll als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Um Kreuzungsfreiheit zu erreichen, kann auch der Bau von Brücken und Unterführungen in Betracht gezogen werden.“

Beratungsergebnis: 56 Stimmen dafür, 3 dagegen (Stv Eger-Kahleis, Klein, Dr. Sonneborn), 0 Enthaltungen (Aus der Niederschrift 26.02.2020)

Die Planungen sind entgegen dem Beschluss des Rates vom 26.02.2020 dem Rat und seinen Gremien bisher nicht vorgelegt worden. Wir sehen eine große Gefährdung der im Ratsbeschluss enthaltenen Zielvorgabe, die erforderliche Radwegeinfrastruktur bis 2025 im Sinne der Ratsentscheidung vom 26.02.2020 zu verbessern.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dagegen

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