Ampelanlage für Fußgänger am Amtsgericht

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 25.06.2014

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir von Bündnis90/Die Grünen bitten darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Rates setzen zu lassen:

Beschlussvorschlag:
Die Ampelanlage für Fußgänger am Amtsgericht ist ab sofort wieder in Betrieb zu nehmen.

Begründung:
Im Verkehrsausschuss am 14.05.2014 wurde mehrheitlich von den Fraktionen beschlossen die Fußgängerampel nicht wieder in Betrieb zu nehmen, um dem motorisierten Verkehr von der HTS den Vorzug zu geben. Man argumentierte mit zu erwartenden Rückstaus, wie zu Zeiten der Baustelle in der Sandstraße. Dem Fußgänger auch dem, der eventuell nicht so gut zu Fuß ist, sei zuzumuten den Umweg über Koch`s Ecke oder den Fußweg unter der Rampe der HTS zu nehmen.

Die Fußgänger sehen dass allerdings ganz anders und nutzen weiterhin, trotz umfangreicher Absperrungen, diese Querung. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen und wir befürchten, dass in absehbarer Zeit Unfälle mit Personenschaden zu erwarten sind.

Bei der am 20.05.2014 stattfindenden Versammlung der Anwohner Hammerhütte, wurde auch dieses Thema von einer Anwohnerin angesprochen, die die weitere „ Nichtinbetriebnahme“ der Ampel als Zumutung empfand. Sie erhielt viel Zuspruch aus der Versammlung, was wir als Anlass nehmen, ein Umdenken der dort anwesenden Fraktionen anzustoßen.

Aus den genannten Gründen, bitten wir um Zustimmung.


Behandlung im Rat: Auszug aus Protokoll der Ratssitzung

TO 15. Ampelanlage für Fußgänger am Amtsgericht
- mit Antrag der Fraktion B'90/Grüne

Für die Antragsteller führt Herr Boller aus, dass das Problem inhaltlich als Spätfolge der Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von „Siegen – zu neuen Ufern“ zu betrachten ist. Die Berliner Straße trennt wie eine Schneise das Wohnquartier Hammerhütte von der Innenstadt. Um diese Wirkung aufzuheben war von 1999 bis 2012 ohne Probleme die Bedarfsampel am Gericht in Betrieb. Während der Straßenbaumaßnahmen in der Sandstraße musste die Anlage vorübergehend abgestellt werden, so wurde es den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt. Neue Gründe, die seit 2012 gegen eine Wiederinbetriebnahme sprechen würden, sind nicht bekannt. Zur Verhinderung eines möglichen Rückstau auf der HTS wäre mit einer zweispurigen Ausweisung der Abfahrt Stauraum gewonnen. Die Probleme für den ÖPNV müssten über die Ampelbeeinflussung auf der technischen Ebene gelöst werden. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten sind die vorhandenen Absperrungen inakzeptabel. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Fraktion B‘90/Grüne für die Belange der schwächsten Verkehrsteilnehmer einsetzt. Die Argumente der Verwaltung sind nicht schlüssig und werden nur zu Gunsten des motorisierten Verkehrs ausgelegt.

Herr Stojan erwidert, dass sich zwei Fachausschüsse intensiv mit dem Thema befasst haben und mit großer Mehrheit zu dem Ergebnis gekommen sind, die Anlage nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Vor einer Demontage soll zunächst die Verteilung der Verkehrsströme nach Fertigstellung der HTS abgewartet werden.

Herr Gräbener formuliert den Gegenantrag, die vorhandene Anlage so schnell wie möglich abzubauen. Zur Begründung führt er aus, dass die jetzige Situation dem Fußgänger den Eindruck vermittelt, als sei der Überweg nutzbar. Er hat festgestellt, dass viele, überwiegend junge Leute an dieser Stelle trotz Absperrung die Straße queren. Ältere Fußgänger nutzen den Überweg an Koch’s Ecke. Der Umweg von wenigen Metern ist seines Erachtens vertretbar. Für Besucher des Gerichts steht die Fußgängerbrücke zwischen den beiden Gebäuden zur Verfügung.

Frau Gaden sieht einen Widerspruch in der Aussage, dass einerseits nur wenige Fußgänger den Überweg nutzen, diese aber andererseits für den Rückstau verantwortlich sein sollen. Ihres Erachtens müssen Staus als nicht vermeidbar zu Stoßzeiten akzeptiert werden. Auch sie sieht die Priorität in dem Schutz der Fußgänger als schwächstem Verkehrsteilnehmer. Daher beantragt sie zu prüfen, ob die Bedarfs-ampel synchron zu Koch’s Ecke geschaltet werden kann und welche Auswirkungen dies haben würde. Eine Bedeutung der Anlage in Zusammenhang mit der Fertigstellung der HTS ist für sie nicht erkennbar.

Herr R. Heupel verweist auf den Tenor im Bauausschuss, die Anlage nicht wieder in Betrieb zu nehmen, aber auch noch nicht abzubauen, um verschiedene Optionen offen zu halten, wie z. B. eine Analyse des Fußgängerverkehrs. Er hält die Vorschläge von Herrn Boller und Frau Gaden für betrachtenswert, ist aber der Auffassung, dass die weitere Behandlung im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes mit dann vorliegenden, belastbaren Aussagen für sinnvoll.

Herr Schulte macht darauf aufmerksam, dass in diesem Bereich auf einer Strecke von rd. 200 m vier Lichtsignalanlagen in den Verkehrsfluss eingreifen und insbesondere erhebliche Behinderungen für den ÖPNV mit sich bringen. Die Bedarfsanforderung verschärft diese Situation. Bei Betrachtung der Ziele der Fußgänger sieht er keine unzumutbar längeren Wege über Koch’s Ecke oder unter der HTS entlang Richtung City Galerie. Er wirbt dafür, den Busverkehr nicht zusätzlich zu behindern.

Herr Bertelmann stellt fest, dass gegenüber der Beratung in den Fachausschüssen keine neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Er hält es daher für zielführend, die weitere Bearbeitung abzuwarten.

Herr Kamieth fasst die verschiedenen Vorschläge zusammen und appelliert, nicht die Diskussion der Fachausschüsse weiterzuführen.

Für die Fraktion B‘90/Grüne erklärt Herr Groß sich im Interesse seiner Fraktion mit einer erneuten Beratung im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes einverstanden.

Frau Gaden möchte ihren Auftrag an die Verwaltung zur Überprüfung der Schaltmöglichkeiten aufrechterhalten.

Herr Gräbener ist ebenfalls bereit seinen Antrag zurückzustellen, wenn die Überprüfung der genannten Punkte innerhalb des nächsten halben Jahres erfolgt. Eine Beibehaltung der jetzigen Situation hält er für zu gefährlich.

=> Es besteht Einvernehmen, dass im Rahmen der Verkehrsleitplanung die genannten Punkte aufgearbeitet und im Verkehrsausschuss weiter behandelt werden.

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