Siegen, 05.09.2007


Anfrage zur nächsten Sitzung des Schulausschusses
Raumsituation an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule

Iim Rahmen eines offenen Briefes von Schülerinnen und Schülern der Bertha von Suttner Gesamtschule wurden wir über die Raumsituation der Schule informiert.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:


1. Wie schätzt die Verwaltung insgesamt die Raumsituation der Schule ein?
Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Siegen hat am 10.06.1988 beschlossen, dass die Gesamtschule in der Sekundarstufe I 5-zügig und in der Sekundarstufe II 2-zügig geführt wird.

Die Schule nimmt im Bereich der Sekundarstufe II in Eigeninitiative mehr Schülerinnen und Schüler auf als dies der offiziellen Genehmigungssituation entspricht. Aus dieser Situation heraus ist die Schulleitung gehalten, die Organisation der Raumnutzung so zu gestalten, dass eine sachgerechte pädagogische Arbeit durchgeführt werden kann.

Da sich die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule einer starken Nachfrage erfreut, hat der Schulträger dem Schulleiter die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der bestehenden räumlichen Kapazitäten Schülerinnen und Schüler in einer Anzahl aufzunehmen, bei der er die erforderliche pädagogische Qualität gewährleistet sieht.

Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule wird von 1.130 Schülerinnen und Schülern besucht. Sie wird derzeit in der Sekundarstufe I 5-zügig und in der Sekundarstufe II 3-bis 4-zügig geführt. Dies entspricht einem Bedarf von 40 Unterrichtsräumen.

Die Schule verfügt am Standort Kolpingstraße über 23 Unterrichtsräume, am Standort Giersbergstraße über 15 Unterrichtsräume, also insgesamt 38 Unterrichtsräume. Größere räumliche Fehlbestände existieren insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften, Mehrzweckraum und Nebenräume. Im Ganztagsbereich verfügt die Schule über gute räumliche Bedingungen.

Am Standort Giersbergstaße ist der Ersatz der abgängigen Pavillonanlage vorgesehen. Hier soll nach Mitteilung des FB 2/1-1 (Technische Gebäudewirtschaft) mit den Bauarbeiten Ende Oktober 2007 begonnen werden.

Auch der Pavillon am Standort Kolpingstraße bedarf der Erneuerung. Nähere Einzelheiten hierzu erfolgen bei Beantwortung der Frage 3.

2. Warum steht an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule kein sogenannter Oberstufenraum zur Verfügung? Gibt es hier Planungen, das zu ändern?
Antwort der Verwaltung: Zur Raumsituation wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ein sogenannter Oberstufenraum ist nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen nicht vorgesehen. Derzeit nutzt die Schule Unterrichtsräume sowie zwei weitere Räume für den Unterricht in der Oberstufe.

3. Ist es richtig, dass Räumlichkeiten aufgrund statischer Mängel zur Zeit nicht genutzt werden dürfen? Welche Räume sind dies? Was ist hier geplant um diesen Zustand zu ändern? Wann wird hier Abhilfe geschaffen?
Antwort der Verwaltung: Bei den Räumlichkeiten, die zur Zeit nicht genutzt werden dürfen, handelt es sich um einen zweiklassigen Pavillon am Standort Kolpingstraße. Die beiden Räume im Pavillon wurden jeweils als Unterrichtsräume genutzt.

Mit Schreiben vom 10.09.2007 hat FB 2/1-1 (Technische Gebäudewirtschaft) mitgeteilt, dass die Nutzung beider Räume im Pavillon aus Sicherheitsgründen einzustellen ist.

Mit Schreiben vom 14.09.2007 hat die Technische Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass der Pavillon abgängig ist und eine Wiederherstellung im Rahmen der Gebäudeunterhaltung nicht wirtschaftlich ist, so dass eine Ersatzbeschaffung als Neubau erforderlich wird.

Der Sachverhalt wurde seitens der Schulverwaltung aufgegriffen. Es ist geplant, nach Abstimmung mit der Schulleitung und Kostenermittlung durch die Technische Gebäudewirtschaft eine Entscheidung herbeizuführen.

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