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09.03.2016

„Gleiche Rechte, gleicher Lohn und verbesserter Schutz vor sexueller Gewalt“

Über die fairen Rosen, die es auch zum diesjährigen Frauentag gab, freuten sich die Beschenkten. Die dazugehörigen Infos machten allerdings auch Diejenigen betroffen, die erklärten mit ihrer persönlichen Situation eigentlich ganz zufrieden zu sein.

(Foto von links) Bärbel Gelling, Kathrin Wagner und Irina Blödel zogen mit dem grünen Bollerwagen los....

Gleicher Job, gleiches Gehalt - davon ist Deutschland noch weit entfernt. Während vollbeschäftigte Frauen in der Bundesrepublik durchschnittlich 32.679 Euro verdienen, erhalten Männer 49.431 Euro Gehalt - eine Differenz von 34 Prozent. Und weil Frauen darüber hinaus mit 38 % deutlich mehr Teilzeit arbeiten als Männer (9%), ist die Altersarmut oft vorprogrammiert.

„NEIN HEISST NEIN!“

So lautet die grüne Forderung zum Schutz vor sexueller Gewalt und zwar sowohl auf dem Münchener Oktoberfest wie am Kölner Bahnhof oder im häuslichen Umfeld. So unterzeichnete Deutschland zwar die sogenannte „Istanbul-Konvention“. Die Grünen fordern nun, dass sie endlich auch ratifiziert und umgesetzt wird. Dieses Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schützt Frauen und Mädchen aller Schichten, unabhängig von Alter, Rasse, Religion, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Aufenthaltsstatus, um nur einige Beispiele zu nennen. Es führt eine Reihe neuer Straftatbestände ein, wie zum Beispiel weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Nachstellung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Dies bedeutet, dass Staaten wichtige Straftatbestände in ihr Strafrecht einführen müssen, die es vorher nicht in dieser Form gab.

Ganz wichtig ist den Frauen der Artikel 36 der Konvention, der verlangt, dass die Staaten alle nicht-einvernehmlichem sexuellen Handlungen unter Strafe stellen, sowie effektiv verfolgen müssen. Dies ist derzeit in Deutschland nicht der Fall. Hier reicht ein klares „Nein“ noch immer nicht zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung aus. Der Täter, die Täterin muss nicht nur den Willen der betroffenen Person missachten, sondern zusätzlich auch noch Gewalt anwenden. Eine Dame brachte es auf den Punkt: „Wer sich in Abhängigkeit oder aus Angst nicht wehrt, wird nicht vergewaltigt? Da besteht aber gesetzlicher Nachholbedarf!“

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