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07.12.2021

Situation der Siegener Hallenbäder

Antrag nach § 9 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 22.12.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

zur Beratung und Beschlussfassung legen wir zur nächsten Ratssitzung am 22.12.2021 nachfolgenden Beschlussvorschlag  vor:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung der Universitätsstadt Siegen wird beauftragt,

  1. einen aktualisierten Zeitplan (Stand Dezember 2021) bis zur Eröffnung des Weidenauer Hallenbads zu erarbeiten und regelmäßig dem Bauausschuss und dem Sport- und Bäderausschuss vorzulegen,
  2. einen aktualisierten  Zeitplan (Stand Dezember 2021) bis zur Schließung des Stadtbads am Löhrtor zu erarbeiten und regelmäßig dem Bauausschuss und dem Sport- und Bäderausschuss vorzulegen,
  3. vorsorglich einen Plan zu entwickeln, wie eine gleichzeitige Schließung beider Bäder verhindert werden kann, so wie es durch die Verwaltung von Anfang an zugesagt war,
  4. Alternativen für den Fall eines Ausfalls zweier Bäder aufzustellen, die die fehlenden Schwimmflächen kompensieren.

Begründung
Im Mai 2021 wurde im Bauausschuss ein grober Fahrplan in die Niederschrift aufgenommen. Jüngste Äußerungen im Sport- und Bäderausschuss legen den Schluss nahe, dass dieser Fahrplan unter Umständen nicht einzuhalten ist.
Falls das Stadtbad am Löhrtor wegen des bevorstehenden Abrisses geschlossen werden muss bevor das Weidenauer Hallenbad neu eröffnet, hat die Universitätsstadt Siegen nur noch ein benutzbares Hallenbad in Eiserfeld. Eine solche Situation gilt es unserer Auffassung nach unbedingt zu verhindern, da besonders Vereine und Schulen auf funktionierende Bäder in ihrer Nähe angewiesen sind. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Bädern bzw. den dadurch bedingten Ausfall von Schwimmunterricht haben sich bereits Defizite bei den Schwimmfähigkeiten Siegener Kinder aufgestaut. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dieses Defizit nicht auch noch durch den gleichzeitigen Wegfall beider genannten Bäder zu verschärfen.
Um der beschriebenen Situation durch geeignete Maßnahmen zu begegnen, ist eine Gegenüberstellung der Zeitplanung beider Bauvorhaben erforderlich und ein Plan B zu entwickeln, sollte ein Wegfall beider Bäder gleichzeitig abzusehen sein.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen